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ÖFFENTLICHES RECHT/080: Keine Kosmetikbehandlungen in Apotheken (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, Februar 2011 - Berlin, 8. Februar 2011

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Keine Kosmetikbehandlungen in Apotheken


Minden/Berlin (DAV). Kosmetikbehandlungen in den Räumen der Apotheke sind unzulässig. Das ist mit dem Grundauftrag einer Apotheke nicht in Einklang zu bringen. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden am 26. Januar 2011 (AZ: 7 K 1647/10) entschieden, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Die Klägerin ist eine Apothekerin und betreibt eine Filialapotheke in Gütersloh. In deren Obergeschoss bietet sie Kosmetikbehandlungen wie Peeling, Entspannungsmassage, Brauenkorrektur und Maniküre an. Der Raum wird über eine Außentreppe und durch einen Flur erreicht, von dem aus auch zur Apotheke gehörende Vorratsräume und das Labor zugänglich sind.

Hierin liege ein Verstoß gegen die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung vor, so das Gericht. Die von er Klägerin angebotenen Kosmetikbehandlungen stellten weder eine mit dem Apothekenbetrieb einhergehende Leistung dar noch handele es sich um ein innerhalb der Apothekenbetriebsräume erlaubtes Nebengeschäft. Es ist zu berücksichtigen, dass die Tätigkeit des Apothekers immer an seinem Auftrag zu messen sei, eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dies verbiete die Entwicklung hin zu einem Kosmetikstudio. Zudem bewerbe die Klägerin ihren "Kosmetikbereich" wie ein vollständiges Kosmetikstudio mit umfänglichen und vielfältigen Leistungspaketen, die im Einzelfall sogar einen Zeitraum von ca. 150 Minuten in Anspruch nehmen sollen.

Das Gericht hat die Frage nicht entschieden, ob Kosmetikbehandlungen in von den Betriebsräumen einer Apotheke abgetrennten Räumen durch den Apotheker zulässig sind, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.

Informationen: www.anwaltauskunft.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 6/11 vom 8. Februar 2011
Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft - Februar 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2011