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ÖFFENTLICHES RECHT/120: Mehr Spezialisierung im Ausländer- und Asylrecht notwendig (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. Oktober 2015

DAV: Mehr Spezialisierung im Ausländer- und Asylrecht notwendig


Berlin (DAV). Die Themen Flucht und Asyl sind so präsent wie seit langem nicht. Alle Behörden und Organisationen, die damit beschäftigt sind, stoßen auch personell an ihre Grenzen. Dies betrifft auch die Anwaltschaft. Zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist die Anwaltschaft aber unbedingt erforderlich. Daher unterstützt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die "Initiative aus der Mitte der Satzungsversammlung", eine Fachanwaltschaft für Migrationsrecht zu schaffen. Auch hat der DAV eine günstige Seminarreihe "Einführung in das Asylverfahren" geschaffen, damit die Anwaltschaft der steigenden Zahl von Flüchtlingen auch ihre anwaltliche Beratung anbieten kann.

"Wir brauchen im Bereich des Migrationsrechts mehr spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um auch geflüchteten Menschen einen mit anwaltlicher Begleitung unterstützten Zugang zum Asylverfahren zu gewähren", so Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident. Zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens sei die anwaltliche Beratung notwendig. Dies nicht nur in dem eigentlichen Asylverfahren selbst, sondern dann auch bei der Einlegung von Rechtsmitteln. "Durch die Einbeziehung der Anwaltschaft ist es möglich, ein faires Verfahren zu garantieren. Asylverfahren mit anwaltlicher Begleitung können übrigens kürzer sein als Verfahren, in denen ein Antragsteller auf sich selbst angewiesen ist", so Schellenberg weiter. Dies würden Beispiele aus benachbarten Ländern wie den Niederlanden belegen.

Schnellere Verfahren würden die Behörden und Gerichte entlasten. Schellenberg: "Wie so viele Berufsgruppen möchten wir Anwältinnen und Anwälte unseren Teil zur Bewältigung der Flüchtlingssituation beitragen." Mit der Initiative zur Schaffung einer Fachanwaltschaft Migrationsrecht wird das Ziel verfolgt, das Thema direkt auf die Agenda der Satzungsversammlung am 09. November 2015 zu bringen. Dieser Fachanwaltstitel war in der vergangenen Legislaturperiode der Satzungsversammlung nur knapp gescheitert. Aus Sicht des DAV, der diese Initiative unterstützt, ist die Schaffung einer solchen Fachanwaltschaft unbedingt erforderlich. Das Migrationsrecht beschränkt sich auch nicht allein auf die Asylverfahren. Zudem wird das Thema in der anwaltlichen Ausbildung auch nicht gelehrt, gewinnt aber in der Praxis eine immer größere Bedeutung.

Um den unmittelbaren Bedarf nach Migrationsanwälten zu befriedigen, bietet der DAV als Sofortmaßnahme eine Reihe von "Einführungsseminaren in das Asylverfahren" an. Mit dieser Seminarreihe, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, sollen Kolleginnen und Kollegen schnell fit gemacht werden, die drängendsten Probleme und Fragen der Geflüchteten im Asylverfahren zu klären. Zurzeit gibt es bspw. in der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV lediglich 380 Mitglieder. Im DAV sind rund 1.500 Anwältinnen und Anwälte registriert, die Asyl- und Ausländerrecht als Themenschwerpunkt angegeben haben. Demgegenüber stehen mehr als 300.000 offene Asylanträge, und täglich werden es mehr. "Es gibt zur Zeit zu wenig Anwältinnen und Anwälte im Asylrecht", erläutert Schellenberg die Motivation des DAV zur Einführung der Seminarreihe. Damit sollen schnell Kolleginnen und Kollegen in einem Crashkurs fit gemacht werden, um die Flüchtlinge in den Asylverfahren schnell zu unterstützen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 44/15 vom 27. Oktober 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2015

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