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PATENTRECHT/028: Patentstandort Deutschland gestärkt (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 13. Dezember 2007

Patentstandort Deutschland gestärkt


Die Europäische Patentorganisation ist gut für die Zukunft gerüstet. Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO) in München hat mit seinen Beschlüssen ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den hohen Qualitätsstandard beim Europäischen Patentamt (EPA) auch bei steigenden Anmeldungen zu sichern. Die Verwaltungsratsbeschlüsse sorgen für effizientere Verfahrensabläufe im EPA, eine verbesserte technische Kooperation zwischen den nationalen Patentämtern und dem EPA sowie für die Optimierung der Qualitätsstandards. So soll die Möglichkeit, dass fachkundige Wissenschaftler oder betroffene Nichtregierungsorganisationen mit ihrem spezifischen technischen Wissen Einwendungen gegen Patentanmeldungen erheben können, verstärkt genutzt werden, um die Erfindungshöhe von Patenten sicherzustellen. Für die schnellere Kommunikation mit den Nutzern bereitet das EPA die Einführung eines kompletten elektronischen "end-to-end-processing" vor.

Bundesjustizministerin Zypries begrüßte diese zukunftsweisenden Reformen der Europäischen Patentorganisation: "Es ist ein gutes Signal, dass es in der jahrelangen schwierigen Debatte gelungen ist, die Kooperation der Patentämter zu optimieren und gleichzeitig das Kerngeschäft der Patentrecherche und -prüfung beim EPA mit seinen hoch qualifizierten Prüferinnen und Prüfern zu belassen. Im Zeitalter des globalen Wettbewerbs der Wirtschaftsräume braucht Europa mehr denn je eine starke zentrale Patentinstanz, die flexibel auf neue technische und rechtliche Entwicklungen reagieren kann. Der Patentstandort München wird mit diesen Reformen nachhaltig gestärkt."

Zudem tritt heute eine umfassende Revision des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) von 1973 in Kraft. Sie gibt dem aus dem Mitgliedstaaten zusammen gesetzten Verwaltungsrat mehr Befugnisse, so dass die Europäische Patentorganisation flexibler auf Änderungen im internationalen Patentrecht oder im EU-Recht reagieren kann. Künftig muss nicht mehr wie bisher jede Änderung der Patenterteilungsvoraussetzungen oder der Wirkung von Patenten ein kompliziertes Ratifizierungsverfahren durch alle Mitgliedstaaten der EPO durchlaufen. Patenterteilungs- und Beschwerdeverfahren des EPA werden verbessert. Der Rechtsschutz der Patentanmelder und der gegen Patent Einspruch einlegenden Personen wird dadurch gestärkt, dass die Entscheidungskompetenzen der Großen Beschwerdekammer ausgeweitet werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13.12.2007
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2007