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PATENTRECHT/029: Günstigerer Patentschutz in Europa (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 30. Januar 2008

Günstigerer Patentschutz in Europa


Patente werden in Europa künftig deutlich billiger werden, weil die Übersetzungskosten sinken. Frankreich hat gestern im Auswärtigen Amt in Berlin die Ratifikationsurkunde für das sog. Londoner Protokoll hinterlegt. Das Protokoll wird am 1. Mai 2008 in Kraft treten.

"Jetzt ist der Weg frei dafür, die innovative Wirtschaft von beträchtlichen Übersetzungskosten für Patente zu entlasten", begrüßte Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries diesen wichtigen Schritt zur Reform des europäischen Patentsystems. "Die deutsche Industrie, die im europäischen Vergleich mit Abstand die meisten Patente anmeldet, und insbesondere die Kleinen und Mittleren Unternehmen werden davon besonders profitieren. Das Übereinkommen setzt Mittel frei, die für zusätzliche Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Europa und sichert auch in Deutschland Arbeitsplätze in der innovativen Industrie," so die Ministerin weiter.

Mit dem Londoner Übereinkommen aus dem Jahr 2000 verzichten die beteiligten Staaten weitgehend darauf, dass die Patente, die vom Europäischen Patentamt im München erteilte wurden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden. Wirtschaftsverbände schätzen, dass damit durchschnittlich rund 30 Prozent der Patententierungskosten eingespart werden können.

Im Einzelnen:

Staaten, die eine Amtssprache der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Deutsch, Englisch, Französisch) haben, verzichten in dem Londoner Übereinkommen vollständig auf eine Übersetzung des Patents. Staaten, in denen das nicht der Fall ist, können zukünftig nur noch verlangen, dass ein Teils des Patent, die sog. Patentansprüche, in ihrer eigenen Sprache eingereicht wird. Das Patent selbst muss dann nur auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen.

Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens eine komplette Übersetzung des Patents in ihre Amtssprache verlangen. Zu Patentstreitigkeiten kommt es aber im Vergleich zu der Gesamtzahl der erteilten Patente sehr selten.

Das Londoner Übereinkommen, ein Zusatzübereinkommen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), ist derzeit von 12 Staaten ratifiziert, darunter neben Frankreich auch von Großbritannien und Deutschland. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass weitere Staaten diesem Beispiel rasch folgen und dem Übereinkommen beitreten, so dass es sein Potenzial zur Förderung der europäischen Wirtschaft vollständig entfalten kann.

Informationen zu den Aufgaben des Europäischen Patentamts finden Sie unter:
http://www.european-patent-office.org


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.01.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2008