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PATENTRECHT/048: Entscheidung zum Einheitspatent und zum Europäischen Patentgericht begrüßt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 11. Dezember 2012

DAV begrüßt Entscheidung zum Einheitspatent und zum Europäischen Patentgericht



Berlin (DAV). Das EU-Parlament hat heute die Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Einheitspatents beschlossen und damit die Weichen für ein Gemeinsames Europäisches Patentgericht gestellt, nachdem bereits am Montag der Rat grünes Licht gegeben hatte. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) begrüßt diese Entscheidung nachdrücklich. Die deutschen Unternehmen und die deutsche Anwaltschaft haben auf diese überfällige Reform fast 40 Jahre lang gewartet.

Künftig können Erfinder einen einheitlichen Patentschutz für 25 EU-Mitgliedstaaten erlangen. Sie können für den Bereich der 25 EU-Staaten die Erfindung gegen Nachahmer, die das Patent verletzen, mit einer einzigen Klage vor dem Gemeinsamen Europäischen Patentgericht verteidigen. Das Patentgericht kann dabei die Gültigkeit des Patents nach einem einheitlichen Maßstab überprüfen. Das Patentgericht hat dezentrale Eingangsinstanzen. Vier Kammern werden ihren Sitz in Deutschland haben. Das zentrale Berufungsgericht in Luxemburg wird die erstinstanzlichen Entscheidungen aller dezentral ansässigen Kammern überprüfen.

Der DAV hat die Vorarbeiten bis zur Entscheidung aktiv durch Stellungnahmen unterstützt. Deutschland ist im Bereich des gerichtlichen Patentschutzes in Europa führend. Die deutsche Anwaltschaft wird ihr Wissen und Können in das neue System einbringen.

Europa hat mit dem Einheitspatent und dem neuen Gerichtssystem mit seinem zentralen Berufungsgericht den Anschluss an die USA, Japan und China gewonnen, die für ihre vergleichbaren Wirtschaftsräume bereits über beide für den Schutz der Erfindungen wichtigen Instrumente verfügen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28/12 vom 11. Dezember 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2012