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PROZESSE/008: Freispruch im Lüneburger Keksprozess! (Cècile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung vom 27. Februar 2012

Freispruch für den Angeklagten im Lüneburger Keksprozess!


Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen ("containert") zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklagten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt - von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Möglichkeiten der Verteidigung erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor das Landgericht - und fand am 27.2.2012, dem 4. Verhandlungstag, ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch.

In den letzten Wochen stand eine Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrte aber doch auf ihrer Anklage und sah in der Verfolgung von Karsten Hilsen das öffentliche Interesse - wohl weil der Politaktivist mit seinem Engagement u.a. gegen die Atomkraft der Behörde ein Dorn im Auge ist. Folglich wird jede Möglichkeit genutzt, ihn zu kriminalisieren.

Am heutigen Tag, dem 4. und letzten Verhandlungstag, wurden 6 Zeugen gehört. Das reichte dann der vorsitzenden Richterin Philipp, die eine weitere Beweisaufnahme mit der Vernehmung eines Auslandszeugen - Karstens ehemaliger Wegbegleiter, dessen Verfahren eingestellt wurde, nicht mehr für notwendig hielt. Auf dessen Ladung verzichtete auch die Verteidigung.
Es folgten die Plädoyers. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Staatsanwaltschaft verlangte erwartungsgemäß eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch.

Nach einer halben Stunde Beratung verkündete dann das Gericht sein Urteil: FREISPRUCH
Die immensen Kosten dieses absurden Container-Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

"Wir freuen uns über den Freispruch. Das Verfahren hat unserem Protest gegen die Wegwerfgesellschaft Öffentlichkeit geschaffen. Aber wir klagen auch an! Nämlich die Staatsanwaltschaft, die die Verantwortung für dieses absurde Verfahren und den dazugehörigen Aufwand trägt!", kommentiert Karstens Nachbarin Cécile Lecomte. Karsten und seine MitstreiterInnen werden weiterhin containern gehen und gegen die Wegwerfgesellschaft protestieren.

Mehr Information zum Prozess und demnächst zu der Urteilsbegründung:
http://blog.eichhoernchen.fr/tag/containern


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Quelle:
Pressemitteilung, 27.02.2012
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Februar 2012