Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

SOZIALRECHT/044: Hartz IV-Empfänger muß Kita-Reise selbst bezahlen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. Mai 2010

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen


Berlin (DAV). Die Kosten für eine Kindergartenfahrt muss ein Hartz IV-Empfänger selbst übernehmen. So entschied das Sozialgericht Berlin am 14. April 2010 (AZ: S 39 AS 9775/10 ER), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der fünfjährige Antragsteller lebt mit vier Geschwistern und den Eltern von ca. 1.900 Euro Hartz IV zuzüglich 888 Euro Kindergeld. Er besucht eine private Kita. Im Mai 2010 soll eine fünftägige Reise der Kita-Vorschulgruppe in ein Ferienheim in Brandenburg stattfinden, die 121 Euro kostet. Das Jobcenter lehnte eine Kostenübernahme ab.

In einer Eilentscheidung bestätigte das Sozialgericht Berlin diese Entscheidung und lehnte den Antrag des Hartz IV-Empfängers ab. Für einen Zuschuss des Jobcenters gäbe es - anders als für "mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen" - keine Rechtsgrundlage. Kindergartenfahrten seien von diesen Regelungen nicht erfasst. Es bestehe auch kein Anspruch aufgrund der Härtefallrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, denn es gehe nicht um einen laufenden besonderen Bedarf, sondern um einen einmaligen. Ein Darlehen komme ebenfalls nicht in Betracht, denn der Betrag kann durch Umschichtung aus den bereits gewährten Leistungen aufgebracht werden. Da die Reise seit einem Jahr geplant gewesen ist, hätten die Kosten dafür angespart werden können.

Informationen: www.anwaltauskunft.de


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 22/10 vom 3. Mai 2010
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Mai 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2010