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STRAFRECHT/359: Deutschland vollstreckt Freiheitsstrafe des Jugoslawien-Tribunals (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 16. Januar 2009

Deutschland vollstreckt Freiheitsstrafe des Jugoslawien-Tribunals


Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag (IStGHJ) hat den verurteilten Kriegsverbrecher Stanislav Galic zur Vollstreckung der gegen ihn verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe nach Deutschland überstellt.

Damit übernimmt die Bundesrepublik Deutschland zum dritten Mal die Vollstreckung einer Strafe gegen einen Kriegsverbrecher aus dem ehemaligen Jugoslawien und unterstützt damit erneut die wichtige Arbeit, die der Internationalen Strafgerichtshof für die Völkergemeinschaft leistet. Die gegen Stanislav Galic verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wird in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg vollstreckt. Da der IStGHJ über keine eigene Haftanstalt verfügt, ist er bei der Strafvollstreckung auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angewiesen. Im Jahr 2000 hatte die Bundesrepublik Deutschland bereits die Vollstreckung der durch den IStGHJ gegen Dusko Tadic verhängten Freiheitsstrafe übernommen, seit 2002 verbüßt Dragoljub Kunarac in Deutschland die vom Gerichtshof gegen ihn ausgesprochene Freiheitsstrafe.

Stanislav Galic, ein Bosnier serbischer Nationalität, wurde am 30. November 2006 in zweiter Instanz durch den IStGHJ wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte eine Einheit befehligt, die zwischen 1992 und 1994 die Zivilbevölkerung von Sarajewo durch Artilleriebeschuss und Scharfschützenfeuer terrorisiert hatte. Das Urteil ist auf der Internetseite des IStGHJ veröffentlicht (www.icty.org).


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Quelle:
Pressemitteilung vom 16.01.2009
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2009