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URHEBERRECHT/106: Freie Journalisten gestärkt (ver.di-NEWS)


ver.di-NEWS Nr. 11/2010 vom 17.07.10
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Freie Journalisten gestärkt

Verlage müssen Urheber/innen an der Nutzung ihrer Werke "angemessen beteiligen"


(pm) Als "Stärkung der Rechte freiberuflich arbeitender Journalistinnen und Journalisten" hat die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalisten-Union (dju) in ver.di, Ulrike Maercks-Franzen, eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg bezeichnet, mit der dem Verlag der Wochenzeitung "Die Zeit" untersagt wurde, weiterhin seine Rahmenvereinbarung für Autorinnen und Autoren zu verwenden. Die Richter hatten unter dem Aktenzeichen (312 O 224/10) einen Antrag der dju und des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) in vollem Umfang stattgegeben. Nach dieser Entscheidung darf der "Zeit"-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar alle ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den Verlag abtreten. Auch die vom Verlag verlangte Kombination dieser Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist damit "gekippt" worden.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken würdigte das Urteil als "wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten". Es sei zu begrüßen, dass das Landgericht Hamburg seine Rechtsprechung zum Schutz der freien Autoren fortgesetzt und noch vertieft habe. DJV und dju hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG beim Landgericht Hamburg und in Berlin ein Urteil des Kammergerichts gegen den Axel-Springer-Verlag erwirkt, wonach ebenfalls einmalige Pauschalhonorare gegen eine weitgehende Übertragung von Rechten der Urheber für unzulässig erklärt wurden. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, machen die Gerichte doch unmissverständlich deutlich, dass die Urheber/innen an allen Nutzungen ihrer Werke finanziell "angemessen zu beteiligen" sind. dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen: "Das Entscheidung gegen den 'Zeit'-Verlag bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung."

"Die juristische Auseinandersetzung mit der 'Zeit' und anderen Verlagen zahlt sich für unsere Kolleginnen und Kollegen aus", sagte DJV-Vertreter Konken: "Die Urteile schaffen eine weit größere Rechtssicherheit als in Briefen angedeutete Zugeständnisse, die nicht einklagbar sind."


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Quelle:
ver.di-NEWS, Ausgabe 11/2010 vom 17.07.2010
9. Jahrgang
Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,
Frank Bsirske, Vorsitzender
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ver.di-news erscheint 14-täglich


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2010