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VERKEHR/190: Telefonieren bei Rotlichtphase erlaubt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - März 2007

Tipps der Deutschen Anwaltauskunft - Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Telefonieren bei Rotlichtphase erlaubt


Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 EUR Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen.

Wenn ein Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, besteht hingegen nach Auffassung des Bamberger Oberlandesgerichts allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben. Denn vor einer Weiterfahrt müsse der Motor zunächst durch einen erneuten Startvorgang in Gang gesetzt werden. Erst dann könne mit dem Fahrzeug die Fahrt wieder aufgenommen werden und damit - bei fortgesetzter Benutzung des Mobiltelefons - eine gerichtlich zu bewertende Beeinträchtigung der Fahraufgaben eintreten.

Manchmal bekommt man sein Recht erst in der zweiten Instanz. Die Chancen oder Risiken eines Prozesses erläutert eine Anwältin oder ein Anwalt. Den im Verkehrsrecht versierten Anwalt findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14 EUR/min.) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de . Am Telefon kann man sich auch zu Bürozeiten direkt mit einem Verkehrsrechtler verbinden lassen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 15/07 vom 12. März 2007
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat März 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2007