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VERKEHR/226: Glatteisfahrradunfall - Gemeinde haftet nicht immer (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats Dezember 2007 der Deutschen Anwaltauskunft - Berlin, 4. Dezember 2007

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Fahrradunfall wegen Glatteis - Gemeinde haftet nicht immer


Gera/Berlin (DAV). Gemeinden haben keine generelle Räum- und Streupflicht. Lediglich verkehrswichtige und gefährliche Straßenstellen müssen im Winter gestreut werden, sofern eine allgemeine Straßenglätte vorliegt. Darauf macht die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf ein Urteil vom Landgericht Gera (AZ.: 2 O 2235/03) vom 29. Juli 2005 aufmerksam.

Die Klägerin rutschte morgens mit ihrem Fahrrad auf der Straße aus und stürzte. Hierfür machte sie die Gemeinde verantwortlich, da diese trotz Straßenglätte ihrer Streupflicht nicht nachgekommen sei, und forderte Schadenersatz.

Die Gemeinde hingegen zweifelte den Unfallhergang an und bestritt, dass sie ihre Streupflicht verletzt habe: Zum einen liege die Unfallstelle in einer Nebenstraße mit untergeordneter Bedeutung, die nicht von der Gemeinde gestreut werden müsse, und zum anderen sei diese an diesem Tag auch gar nicht durchgängig vereist gewesen.

Das Gericht wies die Klage ab. Zwar habe sich der glättebedingte Unfall wie von der Klägerin geschildert ereignet, eine winterliche Räum- und Streupflicht bestehe jedoch innerhalb geschlossener Ortschaften lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen und auch nur, wenn eine allgemeine Straßenglätte vorliege. Da die Klägerin weder auf einer verkehrsreichen Straße stürzte noch an diesem Tag eine allgemeine Straßenglätte herrschte, müsse die Gemeinde nicht für die Unfallfolgen haften.

Über Chancen und Risiken eines Prozesses klärt eine Anwältin oder Anwalt auf. Diese benennt die Deutsche Anwaltauskunft bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14 Euro/Min.) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de .


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 69/07 vom 4. Dezember 2007
Tipps des Monats Dezember 2007 der Deutschen Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2007