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VERKEHR/275: Vorsicht auf naßem Laub (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. Oktober 2008

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Vorsicht auf nassem Laub


Coburg/Berlin (DAV). Im Herbst müssen sich Fußgänger auf Herbstlaub einstellen und mit erhöhter Rutschgefahr auch auf Gehwegen rechnen. Grundstückseigentümern ist es weder tatsächlich möglich noch rechtlich geboten, die Wege ständig laubfrei zu halten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 22. Februar 2008 (AZ: 14 O 742/07) auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.

Die Klägerin war zu Fuß unterwegs. Auf dem Bürgersteig, der über das Grundstück der Beklagten (einer Gemeinde) führte, lagen feuchtes Laub und Äste. Die Klägerin rutschte darauf aus - mit der Folge, dass sie sich die Schulter brach und das Knie prellte. Sie wollte von der Beklagten rund 300 Euro Schadensersatz und 2.500 Euro Schmerzensgeld. Die habe nämlich gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Die Beklagte war der Ansicht, ihre Reinigungspflicht erfüllt zu haben, indem sie vor dem Unfall turnusgemäß das Laub beseitigt hätte.

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Im Bereich von Laubbäumen weisen Gehwege, sobald die Blätter fallen, stets eine gewisse Rutschgefahr auf. Darauf müssten sich Fußgänger einstellen. Eine Reinigung der Wege könne nur im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden. Weil die Beklagte den Bürgersteig wenige Tage zuvor vom Laub befreit hatte, sei sie ihren Pflichten nachgekommen. Die bis zum Unfalltag abgefallenen Blätter und Äste hätten keine außerplanmäßige Reinigung erforderlich gemacht, weil sie keine besondere Gefahrenstelle geschaffen hätten. Zu verlangen, dass das Laub jeweils sofort entfernt wird, würde den Rahmen des Tatsächlichen und wirtschaftlich Zumutbaren überspannen.

Die Deutsche Anwaltauskunft weist darauf hin, dass dieses Urteil auch bedeutsam ist für private Grundstückseigentümer. Eine regelmäßige Reinigung und das Entfernen von Laub und Ästen, reicht demnach aus. Im Streitfall sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Den passenden Anwalt in der Nähe zu allen Rechtsgebieten findet man unter www.anwaltauskunft.de und unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 ct/min).


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 51/08 vom 9. Oktober 2008
Tipps des Monats Oktober 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2008