Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERKEHR/410: 50. Verkehrsgerichtstag - Schmerzensgeld auch für Hinterbliebene (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 25. Januar 2012

50. Deutscher Verkehrsgerichtstag
25. bis 27. Januar 2012 in Goslar

Arbeitskreis I: Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern
Schmerzensgeld auch für Hinterbliebene


Goslar/Berlin (DAV). Derzeit besteht für die Hinterbliebenen im deutschen Schadensersatzrecht beim Unfalltod naher Angehöriger kein Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Das ist im deutschen Schadensersatzrecht nicht vorgesehen - im Gegensatz zu anderen Ländern.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert die Einführung eines solchen Schmerzensgeldes in besonders gravierenden Fällen. Durch eine solche Beschränkung, beispielsweise auf den Verlust eines minderjährigen Kindes oder des Ehegatten, wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gewährung von Schmerzensgeld Einfluss auf die Prämienberechnung hat und damit alle Autofahrer belastet.

"In den meisten Nachbarstaaten gibt es ein Angehörigenschmerzensgeld. Da ist es nur schwer nachvollziehbar, dass die seelischen Schmerzen von Eltern, deren Kinder im Straßenverkehr getötet werden, bei der Schadensregulierung erst dann Beachtung finden, wenn die Eltern daran psychisch erkranken", erläutert Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Bei der Ausweitung von Ansprüchen müsste andererseits beachtet werden, dass dies Einfluss auf die Prämienberechnung habe und damit alle Autofahrer belastet werden. "Daher fordern wir die Einführung von einem geringen Schmerzensgeld bei besonders gravierenden Fällen, wie den Verlust eines minderjährigen Kindes oder eines Ehegatten", so Riedmeyer weiter. Dies sei gesetzlich vorzusehen.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. VGT 1/12 vom 25. Januar 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2012