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VERKEHR/629: 60.000 Euro Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 30. März 2016

Ressort: Justiz/Verkehr

60.000 Euro Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall


Naumburg/Berlin (DAV). Im Gegensatz zu früher können Unfallopfer in Deutschland auch größere Summen Schmerzensgeld erhalten. Nach einem Verkehrsunfall steht einem Schwerverletzten mit Hirnschaden, der sechs Monate später seinen Verletzungen erliegt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg am 26. März 2015 (AZ: 2 U 62/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Bei einem Verkehrsunfall wurde der Mann schwer verletzt. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Die Verletzungen hatten den Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit zur Folge. Sechs Monate später starb der Mann nach acht Operationen.

An dem Unfall trug überwiegend ein Lkw-Fahrer die Schuld. Er hatte die Vorfahrt missachtet. Da auch der andere Autofahrer nicht richtig aufgepasst hatte, gab es eine Haftungsverteilung von 25 Prozent zu 75 Prozent zulasten des Lkw-Fahrers.

Nach Auffassung des Gerichts steht dem Verstorbenen Jahr ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu - bei einer 75 %-igen Haftung des Unfallgegners, also 45.000 Euro. Es wies ausdrücklich darauf hin, dass entgegen früherer Rechtsprechung bei schweren Hirnschäden nicht bloß ein symbolisches Schmerzensgeld gezahlt werden müsse. Das Gericht hatte bei der Entscheidung auch die Überlebenszeit - somit die Leidenszeit bis zum Tod - von sechs Monaten berücksichtigt.

Informationen:
www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung VerkR 10/16 vom 30. März 2016
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2016

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