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VERKEHR/674: 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Bessere Verkehrswege für Radfahrer erhöhen Verkehrssicherheit (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin/Goslar, 24. Januar 2017
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (25. bis 27. Januar 2017)

Arbeitskreis IV: Sicherheit des Radverkehrs

Bessere Verkehrswege für Radfahrer erhöhen Verkehrssicherheit


Goslar/Berlin (DAV). Mit Blick auf die Verkehrssicherheit fordert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mehr Tempo beim Ausbau von Radschnellwegen. "Der Ausbau von Radschnellwegen ist ein Muss, wenn es um die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland geht", sagt Rechtsanwalt Andreas Krämer. Es sei entscheidend, Radfahrer und Autofahrer bestmöglich zu trennen.

"Es muss den Radfahrern möglich sein, von A nach B zu kommen, ohne dabei am Autoverkehr teilnehmen zu müssen", sagt Krämer. Dies zeige auch der Blick auf die Zahlen: So sind in 2015 fast 400 Radfahrer im Straßenverehr ums Leben gekommen. Davon starben 156 Radfahrer bei Zusammenstößen mit Autos. Etwa 78.000 Radfahrer wurden allein im Jahr 2015 schwer oder leicht verletzt. In rund 46.000 Fällen stießen Fahrradfahrer dabei mit Autos zusammen.

Bei Radschnellwegen geht es um direkte und sichere Verbindungen zwischen Städten, aber auch sichere Wege innerhalb von Städten, die ausschließlich von Radfahrern genutzt werden können. Dabei werden die Strecken so angelegt, dass Autostraßen möglichst wenig gekreuzt werden. Rund um Hannover, Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg gibt es bereits ein solches Wegenetz.

Mehr Aufklärung beim Thema Versicherungsschutz

Die Idee einer zwingenden Haftpflichtversicherung für Radfahrer lehnt der DAV ab. "Eine solche Versicherungspflicht ist nicht zielführend", sagt Krämer. Eine Versicherungspflicht, wie sie etwa für Autos bestehe, würde die Attraktivität des Radfahrens erheblich mindern. Dies könne nicht das Ziel sein. Statt eines Versicherungszwangs setzt der DAV auf eine bessere Aufklärung beim Thema Haftung von Fahrradfahrern. "Viele Fahrradfahrer sind sich offenbar nicht im Klaren, welches finanzielle Risiko sie im Fall eines verschuldeten Unfalls eingehen", sagt Krämer. Wenn es etwa zu einem Personenschaden komme, könne dies schnell den finanziellen Ruin für die Person bedeuten. "Hier besteht dringender Handlungsbedarf bei der Aufklärung", so Krämer.

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Quelle:
Pressemitteilung VGT 4/17 vom 24. Januar 2017
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2017

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