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VERKEHR/821: Benutzung eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. April 2020

Benutzung eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern?


Hamm/Berlin (DAV). Wer nur Blätter wegräumen will und dafür das Handy in die Hand nimmt, begeht keinen Verstoß. Schließlich "benutzt" derjenige es nicht. Die Verurteilung zu einer Geldbuße ist nicht rechtmäßig. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. März 2019 (AZ: 4 RBs 392/18).

Der Mann fuhr mit seinem Sattelzug in eine Geschwindigkeitskontrolle. Dort wurde festgestellt, dass er ein Mobiltelefon in der rechten Hand hielt und mit diesem in der Hand lose auf dem Armaturenbrett liegende Zettel aufnahm. Er wurde wegen der Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 125 Euro verurteilt. Mit seiner Beschwerde wehrte sich der Mann dagegen. Er meinte, er habe nur Papiere und das Handy wegräumen wollen.

Das überzeugte das Oberlandesgericht. Es hob die Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld auf. Das bloße Halten des Mobiltelefons während des Fahrens sei kein Verstoß gegen das Benutzungsverbot. Dafür spreche schon der Wortlaut der Vorschrift, der ein "Benutzen" voraussetze.

Information: www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 18/20 vom 9. April 2020
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2020

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