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ZIVILRECHT/275: Versicherungsschutz bei Marderbiß an PKW-Bauteil (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. Juni 2007

Ressort: Justiz/Verkehr

Versicherungsschutz umfasst bei Marderbiss gesamtes Pkw-Bauteil


Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ - 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei handele es sich um nicht versicherte Folgeschäden.

Der Kläger bekam sein Geld. Der Amtsrichter entschied, dass der Schaden auch der anderen Bauteile zu begleichen sei, wenn diese - wie hier - untrennbar mit den Kabeln verbunden seien. Schließlich brauche sich ein Versicherungsnehmer auch nicht darauf verweisen zu lassen, dass links und rechts eines Loches in einem Kühlwasserschlauch dieser noch in Ordnung sei. Alles was sich als ein einziges Bauteil darstellt, sei versichert. Ein so genannter nicht versicherter Folgeschaden läge dann vor, wenn aufgrund eines Marderbisses es etwa zu einer Motorerhitzung infolge eines nicht korrekt arbeitenden Temperaturfühlers komme.

Der Fall zeigt, dass man seine Ansprüche erfolgreich gegen die Versicherung erstreiten kann. In solchen Fällen benötigt man einen Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe. Diesen benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 EUR/Min). Zu Bürozeiten können Sie sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen. Sie können aber auch selbst im Internet suchen unter www.verkehrsrecht.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/07 vom 18. Juni 2007
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, Monat Juni
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2007