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ZIVILRECHT/279: Reform des Versicherungsvertragsgesetzes begrüßt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. Juli 2007

DAV begrüßt Reform des Versicherungsvertragsgesetzes


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die heute vom Bundestag beschlossene Reform des Versicherungsvertragsrechts. Damit wird auch eine lang erhobene Forderung des DAV, wie beispielsweise die Aufhebung des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" bei dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, berücksichtigt.

Die Reform folgt der Rechtsentwicklung, die durch zahlreiche Entscheidungen der obersten Gerichte geprägt worden ist. Insbesondere haben die Gerichte die Rechte der Verbraucher in der Vergangenheit gestärkt. Diese Rechtsentwicklung wurde nun in das Gesetz übernommen.

"In der Summe führt die Reform zu einer Stärkung der Rechte der Versicherungsnehmer", erläutert Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. Erfreulich ist insbesondere, dass künftig jemand nicht mehr ganz leer ausgeht, wenn er sich beispielsweise im Straßenverkehr grob fahrlässig verhalten hat. Hier wird es zu einer Quotelung kommen. Wichtig sei auch, dass es mit der Reform zu stärkeren Aufklärungspflichten der Versicherung gegenüber ihren Kunden komme.

Anfang des kommenden Jahres soll das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft treten.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 26/07 vom 5. Juli 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2007