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ZIVILRECHT/280: Rückflug verschlafen - Reiseveranstalter haftet (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps der Deutschen Anwaltauskunft
Monat Juli - Berlin, im Juli 2007

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Rückflug verschlafen - Reiseveranstalter haftet für mangelhaften Weckservice


Berlin (DAV). Verpassen Urlauber ihren Rückflug, weil der Weckdienst des Hotels sie zu spät weckte, muss der Reiseveranstalter Schadenersatz für neue Flugtickets leisten. So entschied das Amtsgericht Duisburg (AZ: 51 C 6214/05) am 31. Oktober 2006, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Die Klägerin verbrachte mit vier Mitreisenden ihren Urlaub in einem Hotel auf den Kanarischen Inseln. Bei dem gebuchten Hotel handelte es sich laut Katalogbeschreibung um ein Komforthotel der Kategorie "Top Bestleistung". Vor ihrer Abreise bestellte die Klägerin einen Weckanruf beim Hotelpersonal, der allerdings nicht rechtzeitig ausgeführt wurde. In Folge dessen verschliefen die Urlauber ihren Heimflug und mussten neue Flugtickets kaufen. Den Betrag hierfür forderte die Klägerin vom Reiseveranstalter zurück. Der wollte jedoch nicht zahlen, da er seiner Meinung nach nichts für das Verschulden des Hotelpersonals könne.

Das sah das Gericht jedoch anders. Ein Weckservice sei bei Hotels der gehobenen Kategorie Standard, der nicht ausdrücklich in der Katalogbeschreibung erwähnt werden müsse. Werde dieser Service nicht oder nur unzuverlässig erbracht, liege ein Reisemangel vor, für den der Reiseveranstalter haften müsse. Allerdings nicht für die gesamten Kosten, da die Reisenden in dem Fall eine hälftige Mitschuld treffe: Sie hätten zusätzlich den Wecker stellen sollen.

Wer Ärger mit seinem Reiseveranstalter hat, sollte sich anwaltlichen Rat einholen. Aufgeweckte Anwältinnen und Anwälte benennt die Deutsche Anwaltauskunft bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 EUR/Min.) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 37/07 vom 6. Juli 2007
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Juli
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2007