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ZIVILRECHT/365: Leasing - Keine Mehrwertsteuer bei Abschlußzahlung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 11. September 2008

Ressort: Justiz/Verkehr

Leasingvertrag: Keine Mehrwertsteuer bei der Abschlusszahlung


München/Berlin (DAV). Wenn bei Beendigung des Leasingvertrages eine Nachzahlung fällig wird, beispielsweise weil mehr Kilometer gefahren wurden oder das Auto einen Schaden erlitten hatte, muss auf diese Abschlusszahlung keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Dies hat das Landgericht München I am 7. August 2008 (AZ: 34 S 24052/07) entschieden, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.

Der Beklagte hatte das Fahrzeug nach Beendigung der Laufzeit des Leasingvertrages von 36 Monaten zurückgegeben. Mit der Endabrechnung wurden ihm wegen festgestellter Mängel nach Abzug 3.171,20 Euro zuzüglich 507,39 Euro Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Beklagte strich jedoch die Mehrwertsteuer, woraufhin er verklagt wurde.

Zu Unrecht, wie das Gericht jetzt feststellte. Der Ansatz der Mehrwertsteuer war unberechtigt, da kein Leistungsaustausch mehr stattgefunden habe. Der Leasingnehmer sei berechtigt, von der Abschlusszahlung, die die Leasinggeberin bei ihm geltend macht, die Mehrwertsteuer abzuziehen.

Die erste Instanz hatte noch anders entschieden. Es kann sich also durchaus lohnen, ein Urteil überprüfen zu lassen. Über Chancen und Risiken klären Verkehrsrechtsanwältinnen und -anwälte auf. Diese und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 Euro/Min).


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 33/08 vom 11. September 2008
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Monat September
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2008