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ZIVILRECHT/428: "Stinkendes" Schlafzimmer kann zurückgegeben werden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. Oktober 2009

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

"Stinkendes" Schlafzimmer kann zurückgegeben werden


Berlin/Bamberg (DAV). Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 7. August 2009 (AZ: 6 U 30/09). Der Verkäufer wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200 Euro verpflichtet, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.

Die Kläger kauften in einem Einrichtungshaus neue Schlafzimmermöbel für rund 6.200 Euro. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Obwohl die Käufer dies moniert hatten, konnte der Verkäufer keine Abhilfe schaffen. Eine Raumluftanalyse ergab eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen. Daraufhin traten die Käufer vom Kauf zurück und klagten auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Mit Erfolg. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung sei von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch ausgegangen. Es sei dabei unerheblich, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gebe und dieser überschritten war. Die Möbel würden sich nicht für die gewöhnliche Verwendung, also zum Schlafen, eignen und seien daher mangelhaft. Jeder Käufer könne auch ohne gesonderte Vereinbarung erwarten, dass die Möbel geruchsneutral sind oder eine Geruchsentwicklung zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwindet.

Informationen: www.anwaltauskunft.de oder 0 18 05/18 18 05
(Festnetzpreis 0,14 Euro/min)


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 39/09 vom 5. Oktober 2009
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Oktober 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2009