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ZIVILRECHT/447: Mängel an Neuwagen nach über einem Jahr - Anspruch auf Beseitigung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. Januar 2010

Ressort: Justiz/Verkehr

Mängel an Neuwagen nach mehr als einem Jahr: Anspruch auf Beseitigung


Karlsruhe/Berlin (DAV). Tritt bei einem neuen Fahrzeug im ersten Jahr ein Mangel auf, so gilt die Vermutung, dass dieser schon bei der Auslieferung vorlag. Einen Anspruch auf Beseitigung eines solchen Mangels hat man auch dann, wenn der Fehler nach Ablauf eines Jahres und noch vor Ablauf des zweiten Jahres auftritt. So urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe am 25. November 2008, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten (AZ: 8 U 34/08).

Der Besitzer eines neuen Pkw hatte bereits nach einem guten Jahr mit einem massiven Mangel zu kämpfen: Die so genannte Soft-Close-Funktion seines Wagens funktionierte nicht mehr. Das führte dazu, dass sich die jeweils betroffene Tür nicht mehr vollständig schließen ließ. Bei einer Fahrt musste die Tür festgehalten werden, um ein Aufspringen zu verhindern. Das Autohaus, in dem der Mann den Wagen gekauft hatte, führte mehrfach kostenlose Reparaturen aus, jedoch ohne Erfolg. Der Eigentümer wollte daraufhin vom Kaufvertrag zurücktreten.

In erster Instanz wurde seine Klage abgewiesen, da er nicht habe beweisen können, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war. In zweiter Instanz erhielt der Mann Recht und konnte seinen Kaufvertrag rückabwickeln. Die Richter sahen den Eigentümer nicht in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Nach ihrem Urteil hatte der beklagte Autohändler dies durch seine vorbehaltlosen kostenlosen Versuche der Mängelbeseitigung bereits anerkannt. Mit der Erteilung der "Garantiereparaturaufträge" sei der Beklagte über die Ebene der Kulanz hinausgegangen und habe seine Verpflichtung zur Nacherfüllung akzeptiert.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (14 Cent/min).


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 04/10 vom 18. Januar 2010
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des
Deutschen Anwaltvereins, Monat Januar 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2010