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ZIVILRECHT/631: Thailand - Das sollten Reisende beachten (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. Dezember 2013

Ressort: Ratgeber/Service/Reiserecht

Thailand: Das sollten Reisende beachten



Berlin (DAV). Seit Wochen demonstrieren die Menschen in Bangkok gegen ihre Regierung. Zwar scheint sich die politische Lage in Thailands Hauptstadt beruhigt zu haben, aber ob das so bleibt, weiß niemand. Wollen Urlauber von ihrer Reise nach Bangkok etwa zurücktreten, können sie sich bei der aktuellen politischen Lage auf "höhere Gewalt" berufen und kostenlos kündigen. Das gilt aber nicht automatisch für Reisen in andere Regionen Thailands. Subjektive Gründe wie Angst reichen übrigens für einen Reiserücktritt nicht aus, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

In Thailand beginnt gerade die Hauptreisesaison. Ob sie in diesem Jahr wieder so viele Touristen in das Land ziehen wird wie in der Vergangenheit, scheint fraglich. Denn Thailand ist seit Wochen politisch aufgewühlt. Ist Urlaubern derzeit eine Reise zu unsicher, können sie die Reise kündigen. Damit sie dafür keine Stornogebühren zahlen müssen, sollten sie sich aber an einige Regeln halten. "Angst vor der politischen Situation im Reiseland reicht als Argument für eine kostenlose Stornierung nicht aus", sagt der Rechtsanwalt Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV).

Kostenlose Stornierungen sind nur möglich, wenn die Reise aus objektiven Gründen zum Beispiel wegen höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Solche Gründe sind zum Beispiel ein Notstand in Thailand und eine sich daraus ergebende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Deswegen könnten Urlauber ihre Reise kündigen - gebührenfrei und ohne sich an Fristen halten zu müssen.

Bislang hat das Auswärtige Amt für Thailand keine Reisewarnung ausgegeben, einen Notstand gibt es offiziell auch nicht. Dennoch rät das Amt dringend dazu, Demonstrationen und Menschenansammlungen in der Innenstadt von Bangkok zu meiden. "Deshalb können sich Urlauber, die eine Städtereise nach Bangkok gebucht haben und die unmittelbar bevorsteht, auf ?höhere Gewalt? berufen und ihre Reise kostenlos kündigen", sagt Rechtsanwalt Paul Degott. Denn nach der aktuellen Nachrichtenlage könne eine Städtereise in Bangkok kaum so durchgeführt werden wie geplant.

Wollen Urlauber aber nicht ganz auf eine Reise nach Thailand verzichten, können sie an die Kulanz des Reiseveranstalters appellieren und ihn nach einer kostenlosen Umbuchung ihrer Reise in einen anderen thailändischen Urlaubsort bitten. Im beliebten Badeort Phuket etwa hat es zwar auch Demonstrationen gegeben, doch ist die Lage dort vergleichsweise ruhig. "Urlauber haben aber keinen Anspruch auf eine Umbuchung", erklärt Degott.

Lesen Sie mehr zum Thema: www.anwaltauskunft.de.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 70/13 vom 6. Dezember 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2013