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ZIVILRECHT/653: Diebstahl im Urlaub - was sollte man tun? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 23. Juli 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Diebstahl im Urlaub - was sollte man tun?



Berlin (DAV): Wenn Geld, Wertsachen und Kreditkarten gestohlen werden, ist der Schreck groß. Vor allem wenn der Raub im Ausland passiert, stellt sich die Frage, was betroffene Touristen tun müssen. Reisende können bereits präventiv handeln und vor ihrem Reiseantritt zum Beispiel vorsorglich die Vorder- und Rückseiten wichtiger Dokumente wie Ausweispapiere, Flugtickets oder Geld- und Krankenkassenkarten kopieren. Im Urlaubsland selbst sollten sie nur das Nötigste mitnehmen, wenn sie unterwegs sind, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Urlauber sollten vor ihrem Reiseantritt wichtige Dokumente kopieren, diese an sich selbst mailen und wichtige Adressen und Telefonnummern notieren, etwa die Adresse der deutschen Vertretung im Urlaubsland oder die Notfallnummer der eigenen Bank zum Sperren von Bank- und Kreditkarten.

"Es empfiehlt sich, unterwegs im Urlaubsland nur das Nötigste mitzunehmen. Kreditkarten und Ausweispapiere zum Beispiel sollte man möglichst im Hotel lassen", erklärt der Hannoveraner Rechtsanwalt und Reiserechtsexperte Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Auch sei es nicht ratsam, größere Geldbeträge bei sich zu tragen.

Wertgegenstände sollten im Safe des Hotelzimmers deponiert oder im hoteleigenen Tresor aufbewahrt werden. Allerdings: Selbst wenn man seine Wertsachen im Zimmersafe aufbewahrt, haften bei einem Diebstahl dieser Dinge nicht immer die Hotelleitung oder der Reiseveranstalter. "Bei Pauschalreisen haften die Reiseveranstalter bei einem Verlust meist nur dann, wenn es im Hotel schon öfter Diebstähle gegeben hat und die Veranstalter nicht auf diese besonderen Gefahren hingewiesen haben", erklärt Paul Degott.

Werden Urlauber trotz aller Vorsicht bestohlen oder ausgeraubt, müssen sie die Hotelleitung darüber informieren. Ganz wichtig ist es, sofort Anzeige bei einem Polizeirevier zu erstatten. Seine Versicherung sollte man am besten schon vom Urlaubsort aus über den Vorfall informieren.

Hat ein Dieb zugeschlagen und Bank- und Kreditkarten mitgehen lassen, sollten Bestohlene sofort reagieren und ihre Karten sperren lassen. Dafür gibt es in Deutschland eine zentrale Notrufnummer. Zum Sperren seiner Karte kann man aber auch die Notfallnummer der eigenen Bank wählen. "Sperrt die Bank die Karten nach diesem Anruf nicht, kommt sie für finanzielle Schäden auf", sagt Reiserechtsexperte Degott.

Bei Verlust von Papieren sollten Beraubte zur deutschen Botschaft oder zum deutschen Konsulat gehen, wo sie provisorische Reiseausweise bekommen. Damit können Bestohlene nach Deutschland zurückkehren, aber nicht in andere Länder weiterreisen.


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http://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/reise/619/diebstahl-im-urlaub-was-sollte-man-tun/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
www.anwaltauskunft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 39/14 vom 23. Juli 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2014