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ZIVILRECHT/669: Versicherungsrecht - Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer ein Muss (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 1. April 2015

Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht

Elementarschadenversicherung: Für Hausbesitzer ein Muss


Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sieht auch weiterhin Handlungsbedarf bei der Versicherung von Gebäuden gegen Elementarschäden.

Schreckensnachrichten über schwere Gebäudeschäden, die durch Naturgewalten verursacht wurden, liest man nicht nur, wenn allerorten die Flüsse über die Ufer treten. So ereignete sich zuletzt Anfang Januar 2015 ein besonders dramatischer Fall in Linz am Rhein (Rheinland-Pfalz). Ein Hang war in Bewegung geraten und bedrohte zwei Häuser. Nach wenigen Tagen war klar, dass eines der Häuser nicht mehr zu retten war und abgerissen werden musste. Von heute auf morgen verlor eine Familie ihr Zuhause - ein nicht einmal 10 Jahre altes Einfamilienhaus. Gegen diesen Schadensfall versichert war das Gebäude nicht.

Mangelnde Information

"Wie immer nach solchen Ereignissen stellt sich die Frage, warum so viele Hausbesitzer immer noch nicht auf vollständigen Versicherungsschutz achten", formuliert Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht und stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV. "Eine Gebäudeversicherung existiert zwar in der Regel, jedoch wird auf den Schutz vor Schäden durch Elementarschäden zu oft verzichtet." Der lückenhafte Versicherungsschutz gehe vor allem auf mangelnde Information zurück. "Viele Menschen verbinden die Elementarschadenversicherung vor allem mit Hochwasser. Und wer dann nicht in einem typischen Hochwassergebiet lebt, sieht die Elementarschadenversicherung womöglich als Ausgabe an, die er sich sparen kann", so Schubach.

Weit mehr als nur Hochwasser

Was viele Hauseigentümer nicht wissen: Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden durch Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch. "Wer sich dies vor Augen führt, sollte eigentlich sofort erkennen, dass eine oder mehrere dieser Gefahren auch ihn treffen können", kommentiert Schubach. Er warnt davor, allein wegen einer vermeintlich geringen Schadenwahrscheinlichkeit auf die Elementarschadenversicherung zu verzichten. Denn tritt der Schaden ein, erreicht er rasch existenzbedrohende Höhen, stellt das Eigenheim doch häufig das Hauptvermögen einer Familie dar. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht betont: "Ein solches Vermögen nicht gegen Elementarschäden zu versichern, ist leichtsinnig - zumal dies, nach Angaben des GDV, bei rund 90 Prozent der Gebäude weniger als hundert Euro im Jahr kostet", so Schubach.

Über die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat 1.250 Mitglieder, 600 dieser Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Versicherungsrecht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in versicherungsrechtlichen Fragen die kompetenten Ansprechpartner sowohl für Verbraucher als auch für Betriebe und Versicherungsunternehmen. Sie beraten auch beim Abschluss von Versicherungsverträgen und sind außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung bzw. Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche tätig.

Weitere Informationen:
www.davvers.de

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Quelle:
Pressemitteilung VersR 03/15 vom 1. April 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2015

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