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ZIVILRECHT/688: Bettwanzen - ein erheblicher Hotelmangel (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. Oktober 2015

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Bettwanzen - ein erheblicher Hotelmangel
Hotels haften für Belästigungen durch die Plagegeister


Berlin (DAV). Bettwanzen ziehen immer häufiger in deutsche Wohnungen und Häuser. Die nur wenige Millimeter großen Parasiten wandern im Hotelzimmer ins Reisegepäck der Gäste. Und Bettwanzen kommen mittlerweile regelmäßig in deutschen Hotels vor.

Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt, was in einem solchen Fall zu tun ist.

"Bei Bettwanzen im Hotelzimmer handelt es sich um einen sogenannten erheblichen Mangel, den der Gast nicht hinnehmen muss", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Hinweise auf Bettwanzen können winzig kleine Blutflecken auf oder unter der Matratze sein. Die Tiere selbst lassen sich nur selten bei Tageslicht blicken. "Sollte ein Gast den Verdacht haben, dass sich Bettwanzen in seinem Zimmer befinden, sollte er umgehend ein anderes Zimmer verlangen", rät Swen Walentowski. Wenn dieser Mangel nicht umgehend angezeigt wird, kann man das Hotel später auch nicht in Haftung nehmen.

Weitere Informationen über Hotelmängel und wie man damit umgehen sollte, finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 56/15 vom 27. Oktober 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2015

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