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ZIVILRECHT/692: Betrug mit gefälschten Oldtimern - Die Kehrseite des Booms alter Fahrzeuge (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. Januar 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Betrug mit gefälschten Oldtimern
Die Kehrseite des Booms alter Fahrzeuge - wie Sie sich schützen sollten


Berlin (DAV). Der Umsatz mit alten Fahrzeugen, sogenannten Oldtimern, ist auf mehr als sechs Milliarden Euro jährlich geklettert. Doch ein erhebliches Stück von diesem Kuchen schneiden sich Betrüger ab. Es werden Teile oder sogar komplette Fahrzeuge nach- und umgebaut. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

"Gegen Betrug bei einem Kauf eines Oldtimers sollten Sie sich mit einem detaillierten Kaufvertrag schützen", rät Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dabei sollte die genaue Beschaffenheit des Fahrzeuges notiert werden. Für Abweichungen haftet dann der Verkäufer. "Im Falle eines Betruges haben Sie die Möglichkeit, den Oldtimer zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen", erläutert Swen Walentowski. Die Deutsche Anwaltauskunft rät zudem dazu, vor dem Erwerb einen speziellen Gutachter mit der Bewertung des Oldtimers zu beauftragen.

Weitere Informationen über den Kauf und weitere Fragen rund um Oldtimer finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 07/16 vom 15. Januar 2016
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2016

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