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ZIVILRECHT/710: Wer Opfer von Autodieben wird, hat oft auch finanziellen Schaden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. Oktober 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Auto weg und die Versicherung zahlt nicht
Wer Opfer von Autodieben wird, hat leider oft auch den finanziellen Schaden


Berlin (DAV). Alle 15 Minuten wird ein Auto aufgebrochen oder gar gestohlen. Immer häufiger bleiben die Autobesitzer auf dem Schaden sitzen. Die Autoversicherer verweigern immer öfter die Kostenübernahme. "Der Geschädigte muss den Diebstahl nachweisen, das übersehen viele Autobesitzer leider", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Problem: Die Diebe wenden immer häufiger Methoden an, die nicht nachweisbar sind. Moderne Autos können per Funkwellen geöffnet werden, ohne eine Spur zu hinterlassen. Und auch wenn nur Teile aus dem Wagen entwendet wurden, weigern sich Autoversicherer den kompletten Schaden zu übernehmen. Das Problem steckt im Kleingedruckten der Versicherungsverträge. "Der Kunde sollte sich die Versicherungsbedingungen vor Vertragsunterzeichnung genau durchlesen", rät Swen Walentowski. Und im Zweifelsfall rät die Deutsche Anwaltauskunft vor Meldung des Schadens einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Das kann viel Geld sparen.

Weitere Informationen über Autodiebstähle und die Folgen finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 44/16 vom 27. Oktober 2016
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2016

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