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STANDPUNKT/065: Antifaschismus ist gemeinnützig - Antifaschismus ist unteilbar (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - 26.11.2019

Antifaschismus ist gemeinnützig - Antifaschismus ist unteilbar


Die VVN-BdA steht seit ihrer Gründung kurz nach der Befreiung vom Faschismus für die Erfüllung des Schwurs von Buchenwald vom 19. April 1945. Das KZ Buchenwald steht für den gemeinsamen entschlossenen antifaschistischen Widerstand von Häftlingen und zeigt, dass selbst unter den widrigsten Bedingungen Faschismus besiegt werden kann, wenn Antifaschistinnen und Antifaschisten zusammenstehen.

Das ist politisches Allgemeingut, nachzulesen auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung, einer Institution des Bundesministeriums des Innern:

»Buchenwald erinnert nicht nur an die Grausamkeiten des NS-Terrors, sondern auch an den selbstorganisierten Widerstand der Gefangenen. Im Lager waren Antifaschisten aus zahlreichen europäischen Ländern interniert: Intellektuelle wie Stéphane Hessel aus Frankreich, der Schriftsteller und spätere spanische Kulturminister Jorge Semprún, drei ehemalige französische Ministerpräsidenten und andere sozialdemokratische, kommunistische und konservative Politiker sowie Geistliche. Sie etablierten in Buchenwald konspirative Netzwerke wie beispielsweise das kommunistische ?Internationale Lagerkomitee? und versuchten, die Gewaltexzesse der SS im Rahmen des Möglichen einzudämmen. [...] Um den Opfern zu gedenken, kamen die Überlebenden am 19. April 1945 zusammen, um gemeinsam den Schwur von Buchenwald abzulegen: 'Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.'«.

Das Berliner Finanzamt für Körperschaften hat der Bundesvereinigung der VVN- BdA Ende Oktober 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt und Steuerforderungen im fünfstelligen Bereich angekündigt und bedroht damit die VVN-BdA in ihrer Existenz. Es setzt damit in einer Zeit, in der sich nationalistische und faschistische Ideologie ausbreitet und wieder eine Partei gefunden hat, ein ganz anderes - gefährliches - Signal. Unter ausschließlicher Bezugnahme auf die politische Argumentation des CSU-beeinflussten bayerischen Verfassungsschutzes, die VVN-BdA sei die »bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus« und in der VVN-BdA werde ein »kommunistisch orientierter Antifaschismus« verfolgt, beweist das Finanzamt, dass es die Lehren aus dem deutschen Faschismus nicht zu teilen bereit ist.

Gabriele Heinecke vom Bundesvorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins erklärt dazu:

»Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA ist politisch ungeheuerlich und juristisch ein Verstoß gegen die Verfassung. Wer heute behauptet, es gebe 'verschiedenen' Antifaschismus, von dem der eine gut und der andere schlecht und finanziell auszutrocknen sei, will die deutsche Geschichte und die Tatsache vergessen machen, dass Widerstand gegen Faschismus nur dann erfolgreich sein kann, wenn er vielfältig, international und unteilbar ist. Die Entscheidung ist sofort rückgängig zu machen. In diesem Zusammenhang fordert der RAV die Streichung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, wonach die Finanzämter widerlegbar davon ausgehen können, dass ein Verein, der in einem Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, nicht gemeinnützig ist«.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. November 2019
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2019

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