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DER PROZESS/004: Medium, blutig und durch - Zielführende Beliebigkeit (SB)


RZ-Prozeß - Sozialen Widerstand anhand historischer Kämpfe delegitimieren



Die Haltlosigkeit der Vorwürfe im sogenannten RZ-Prozeß, der seit September 2012 vor dem Frankfurter Landgericht stattfindet, tritt von Prozeßtag zu Prozeßtag immer deutlicher zutage. Der Eindruck, in der Strafsache gegen die beiden betagten Angeklagten Sonja Suder und Christian Gauger werde politische Gesinnungsjustiz geübt, wie sie unter der beanspruchten Normalität rechtstaatlicher Korrektheit kaum vorstellbar erscheint, ist nicht mehr von der Hand zu weisen.

Die den beiden zur Last gelegten Straftaten stammen aus den 70er Jahren und betreffen einen Brand- und zwei Sprengstoffanschläge, im Falle Suder kommt die angebliche Beteiligung an der OPEC-Entführung in Wien erschwerend hinzu. Diese Taten wären längst verjährt und zu den Akten gelegt, wenn nicht von Staatsseite her ein besonderes Interesse an der Verfolgung und Aburteilung von Menschen vorläge, die in jenen bewegten Tagen, als sich die bundesrepublikanischen Eliten mit einer im linken Protest artikulierten Renitenz konfrontiert sahen, Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Kernbereiche der Industrie verübten.

Suder und Gauger sollen mutmaßlich in den Revolutionären Zellen (RZ) organisiert gewesen sein, einer Stadtguerilla, die in den 70er und 80er Jahren mit einer Reihe von Aktionen gegen Firmen und Behörden vorgingen, die am internationalen Atomgeschäft und an der politischen Unterdrückung bestimmter Bevölkerungsgruppen beteiligt waren. Die RZ wird, obschon sie ihren revolutionären Kampf in den frühen 90er Jahren aufgegeben hat, nach wie vor in Strafprozessen wie diesen aus den Gräbern ihres gescheiterten Anspruchs geholt, um stellvertretend jeder Form linksgerichteter Opposition und Kritik an den Widersprüchen der Gesellschaft das Stigma einer Verwerflichkeit aufzudrücken, deren Virulenz, so weit es die Insistenz der Kriminalisierung und die Unversöhnlichkeit der Strafverfolgung betrifft, offensichtlich andauert. Zwar gibt es genug Gründe für sozialen Widerstand, doch was will man mit der Verfolgung vor vier Jahrzehnten begangener Taten abwehren?

Die Anklage gegen Suder und Gauger fußt auf den fragwürdigen Aussagen des 2001 rechtskräftig verurteilten Kronzeugen Hans-Joachim Klein und den Protokollen des in Polizeigewahrsam über mehrere Monate unter Isolationsbedingungen verhörten und systematisch eingeschüchterten Hermann Feiling, der zum Zeitpunkt seiner Vernehmungen im Jahre 1978 aufgrund schwerster Verletzungen nach der Explosion eines selbstgebastelten Sprengsatzes hochgradig traumatisiert und in seiner Willensentschließung völlig desorientiert war. Feiling hat seine sogenannten Aussagen in einem Gerichtsverfahren später widerrufen und die rechtswidrigen Umstände beim Zustandekommen seiner knapp 1300 Seiten umfassenden Polizeiakte eindrücklich erklärt. Dennoch sollen seine Aussagen ungeachtet ihres erzwungenen Charakters vor dem Landgericht in Frankfurt als Beweisgrundlage für ein Urteil gegen die 80jährige Suder herangezogen werden, nachdem Gaugers Haftbefehl inzwischen aufgrund seines gesundheitlichen Zustands aufgehoben werden mußte. Suder hingegen soll exemplarisch dafür bestraft werden, daß eine Generation im Aufbruch der 60er und 70er Jahre die Stirn besaß, politische Entscheidungen auf höchster Ebene, die sich gegen die Lebensinteressen von Menschen in aller Welt richteten, in Frage zu stellen.

Nachdem die Aussagen des einstigen Kronzeugen Klein, der im OPEC-Prozeß 2001 Suder als Komplizin und Anwerberin für die Wiener Geiselnahme beschuldigt hatte, vor Gericht als dilettantische Lügen entlarvt werden konnten und offenbar nur dem Erlangen des Kronzeugenrabatts geschuldet waren, bleiben als Belastungsgrundlage im Fall Suder nur Feilings umstrittene Protokolle. Gegen diesen auf Folter bzw. erniedrigende Verhörmethoden gestützten Mißbrauch elementarer Verfassungsgrundsätze und Rechtstraditionen hat sich nicht nur in linken Unterstützerkreisen Protest formiert. Auch die Internationale Liga für Menschenrechte mahnte Bedenken an und forderte in einem Offenen Brief an das Landgericht ein faires Verfahren ein, da die Gerichtsverwertbarkeit der Aussagen der beiden Zeugen Klein und insbesondere Feiling sowohl in ihrer Glaubhaftigkeit als auch in ihrer Glaubwürdigkeit Zweifel aufkommen lassen und nach Einschätzung der Internationalen Liga für Menschenrechte "von Polizei und Justiz hergestellten Vernehmungskonstellationen zuzuschreiben sind" [1]. Dieser Ansicht folgten in nicht minder engem Schulterschluß in der Kritik am Frankfurter RZ-Prozeß das Komitee für Grundrechte und Demokratie [2] und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. [3].

Gerade weil das Verfahren gegen den herzkranken Gauger von dem seiner Lebensgefährtin abgetrennt und der Haftbefehl gegen ihn inzwischen aufgrund einer überdies vorliegenden Haftunfähigkeit aufgehoben wurde, steht zu befürchten, daß am Beispiel Suder alle Register einer fast schon geschichtspolitisch zu nennenden Strafverfolgung gezogen werden. Wie begründet die Zweifel sind, die angesehene Institutionen demokratischer Rechtspflege und Menschenrechtskonventionen zu intervenieren antrieb, zeigte die Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Anklage Klein. Er machte sich vor Gericht zur blamablen Figur, weil seine Erinnerungen zuweilen nicht nur jeden Realitätsbezug vermissen ließen, sondern zum Teil das Gegenteil dessen vorgaben, was er zu früheren Anlässen, ob in Polizeiprotokollen oder eigenen Veröffentlichungen, zu Papier gegeben hatte.

Die in seinem Erinnerungsprofil auffallende Zerrissenheit der von ihm aufgeführten Abläufe, Zusammenhänge, Orte, Namen und Zeiten kann unterdes nicht wirklich verwundern, wenn man die genaueren Hintergründe der Aktenprotokollierung kennt. Nach Aussage der beiden BKA-Kommissare Uwe Giegelmund und Guido Schneider, die 1999 die Auslieferung von Klein aus Frankreich nach Deutschland begleitet und ihn im selben Jahr in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt neunmal verhört hatten, wurden nahezu sämtliche verschriftlichten Formulierungen von Kleins Anwälten in die Akten diktiert. Die Vernehmungsprotokolle geben demnach nicht Kleins Originalton wieder, sondern eine von seinen Rechtsvertretern wohlweislich mit Blick auf die Verhandlung und die Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung bereinigte Version. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß Klein bestimmte Aussagen in den Mund gelegt wurden, die er so nie getroffen hatte, die aber das Arrangement zwischen Rechtsanwälten und Staatsanwaltschaft seinerzeit vor dem Frankfurter Landgericht besiegelten, wo Klein nicht nur wegen seiner Tatbeteiligung in Wien angeklagt wurde, sondern unter anderem auch als Belastungszeuge gegen den mitangeklagten Rudolf Schindler auftrat.

Der inzwischen pensionierte Richter des Frankfurter Landgerichts, Dr. Heinrich Gehrke, unter dessen Vorsitz der Prozeß gegen Klein und Schindler geführt wurde, war im Mai als Zeuge vor Gericht geladen. Er sollte Stellung nehmen zu dem an Suder gerichteten Vorwurf Kleins, sie sei am OPEC-Anschlag Ende 1975 in Wien beteiligt gewesen. Suder soll ihn demzufolge im Frankfurter Stadtwald für das Wiener Attentat angeworben und für die Lieferung von Waffen aus Frankfurt in die österreichische Metropole gesorgt haben. In dem Prozeß vor zwölf Jahren, so Gehrke, spielte Suder keine Rolle. Jedenfalls konnte das Gericht unter seinem Vorsitz damals nicht feststellen, ob Suder jene Waffen nach Wien transportiert hatte, die dann doch nicht beim Überfall auf das OPEC -Gebäude verwendet wurden, weil in der Zwischenzeit eine Waffenlieferung aus Libyen eingetroffen war. Gehrke hatte zudem den Eindruck gewonnen, daß Klein die heute Angeklagte nicht näher gekannt habe, wohl aber zu wissen glaubte, daß sie der Frankfurter RZ angehörte.

Der Tatvorwurf der Beihilfe zum Mord und der logistischen Unterstützung im Zusammenhang mit dem OPEC-Komplex fiel am Prozeßtag des 23. August denn auch vollständig in sich zusammen. Um die Glaubwürdigkeit des Zeugen Klein auf die Probe zu stellen, hatten die Anwälte der Verteidigung den französischen Polizisten, der Klein nach seiner Verhaftung 1998 in der Normandie vernommen hatte, in den Zeugenstand gerufen. Diesem Polizisten zufolge sei die RZ nach der Verhaftung von Wilfried Böse und Johannes Weinrich 1974 in Frankreich nahezu führerlos gewesen. Klein hatte bei seinen Vernehmungen zu Protokoll gegeben, daß er seine Karriere als Revolutionär, nachdem die beiden Frankfurter RZ-Gründer Böse und Brigitte Kuhlmann bei der Erstürmung einer Passagiermaschine durch ein israelisches Kommando in Entebbe 1975 ums Leben gekommen waren, beendet habe und 1977 in Frankreich untergetaucht sei. Interessanterweise hatte Klein in französischer Untersuchungshaft unter Eid nicht Suder, sondern andere Personen bezichtigt, ihn für den Überfall auf die OPEC-Konferenz in Wien angeworben zu haben. Auch der Behauptung Kleins in der Hauptverhandlung, er habe Suder bei seinem Verhör in Frankreich anhand einer Lichtbildmappe als diejenige Frau identifiziert, die für den Waffentransport nach Wien verantwortlich gewesen sei, widersprach der französische Polizeibeamte. Offensichtlich hatte Klein seine Aussagestrategie nach seiner Auslieferung nach Deutschland geändert, als ihm in Frankfurt 2001 wegen seiner Beteiligung am OPEC-Überfall, bei dem drei Menschen getötet wurden, eine hohe Haftstrafe drohte. Um dennoch strafmildernd in den Genuß des Kronzeugenrabatts zu kommen, beschuldigte Klein bei seiner Vernehmung durch BKA-Beamte erstmals Suder und Schindler, an der Geiselnahme der Ölminister beteiligt gewesen zu sein.

Nachdem Klein nicht die gewünschte Rolle bei der Verurteilung von Suder spielen konnte und ihr so eine logistische Beihilfe am OPEC-Überfall nicht mehr nachzuweisen war, gewannen Feilings Verhörprotokolle immer mehr an Bedeutung und Dringlichkeit. In diesem Kontext ist auch die Erzwingungshaft von Sibylle Straub anzusiedeln. Sie wurde am 9. April angeordnet, nachdem Straub sich strikt geweigert hatte, Fragen in bezug auf ihren Ex-Verlobten Feiling zu beantworten, zumal ihr gerichtlich kein Aussageverweigerungsrecht zugestanden worden war. Straub war 1980 mitangeklagt im Verfahren gegen Feiling und saß anderthalb Jahre in Stammheim aufgrund der durch richterliche Vernehmung verlesenen Protokolle Feilings, in denen sie neben anderen Personen beschuldigt wurde, an verschiedenen Anschlägen der RZ beteiligt gewesen zu sein. Feilings Widerruf vor Gericht konnte jedenfalls nicht verhindern, daß Straub verurteilt wurde. Und das, obwohl Feiling in seiner Prozeßerklärung im September 1980 eindrücklich erklärt hatte, in den unter starkem medikamentösen Einfluß und fast schon im Zustand embryonaler Hilflosigkeit zustandegekommenen Protokollen "Personen aus meiner damaligen phantastischen Traumwelt in RZ-Zusammenhänge gebracht" zu haben, "bzw. es werden Personen belastet, die ich nie kannte". [4]

Die Beugehaft wurde nach vier Monaten von der Vorsitzenden Richterin der Strafkammer, Bärbel Stock, wieder aufgehoben, weil sich das Gericht davon überzeugt hatte, daß Straub auch bei fortgesetzter Haft bei ihrer unbeugsamen Haltung bleiben werde, langjährige Freundschaften selbst unter Zwang und ökonomischen Einbußen nicht zu verraten. Die Sympathiebekundung, die sie aus Unterstützerkreisen erhielt, war auch ihrer politischen Integrität geschuldet. Man hat ihr hoch angerechnet, daß sie das Menschliche nicht für den Gegenwert einer das Gewissen und alles, was ihr heilig ist, verletzenden Kapitulation gegenüber dem Gericht aufgeopfert hat. Sie schwieg nicht aus prinzipieller Borniertheit, sondern weil sie sich mit Feiling solidarisch zeigte, gerade weil er unter traumatisierenden Bedingungen zu Aussagen genötigt wurde, die andere Menschen belasteten und noch belasten können. Menschen mit juristischen Mitteln unter Druck zu setzen, um sie gegen ihren Willen zur Denunziation einer anderen Person zu zwingen, läßt den amoralischen Charakter politischer Justiz auf drastische Weise erkennen.

Den körperlich versehrten Feiling, dem nach einer selbstverschuldeten Explosion beide Beine unterhalb der Hüfte und beide Augäpfel amputiert werden mußten, vor Gericht zu zitieren, scheiterte jedoch an seinem labilen Gesundheitszustand, ganz zu schweigen von seiner psychologischen Verfaßtheit und den traumatischen Konsequenzen, die eine Stellungnahme vor Gericht zur Folge haben könnte. Feiling befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung. Nach Angaben der Heidelberger Professoren Henning Schauenburg und Günter H. Seidler sei das Risiko erneuter epileptischer Anfälle nicht abzuschätzen. Es drohe gar eine dauerhafte Persönlichkeitsveränderung für den Fall, daß Feiling in einer akuten Streßsituation nochmals mit seinen nach wie vor unverarbeiteten Erfahrungen als völlig entrechtetes Subjekt bei den monatelangen Verhören kurz nach der Amputation konfrontiert werde. Die Psychotherapeuten halten ein traumatologisches Gutachten für zwingend, um seine Vernehmungsfähigkeit beurteilen zu können.

Der vom Gericht bestellte neurologische Gutachter Dr. Haag hatte Feiling für uneingeschränkt verhandlungsfähig erklärt. Sein Urteil kam jedoch auf Grundlage von Gutachten zustande, die seinerzeit nach dem Explosionsunglück angefertigt worden waren, also zu einer Zeit, als der Stand wissenschaftlicher Expertise auf dem Gebiet der posttraumatischen Belastungsstörung und Traumatologie noch weitgehend in den Kinderschuhen steckte bzw. gar nicht existent war. Indem Haag die neuesten Erkenntnisse ignorierte, behauptete er schlichtweg, keinerlei Anhaltspunkte für entsprechende Symptome in den alten Gutachten erkennen zu können, obwohl dort von Ängsten, Schlafstörungen und Panikattacken die Rede war. Sein Sachverständigenurteil ist schon deshalb fragwürdig, weil er Feiling niemals zu Gesicht bekommen oder untersucht hat, da dieser sich strikt geweigert hatte, sich von Haag einer Begutachtung unterziehen zu lassen. Wozu auch kein objektiver Grund vorlag, denn Haag verfügt nach eigenem Bekunden über keinerlei Qualifikationen als Traumatologe und hatte sich als Arzt der Neurologie bei seiner Einschätzung der Verhandlungsfähigkeit Feilings lediglich auf dessen Anfälligkeit für Epilepsie bezogen.

Man kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, Gericht und Staatsanwaltschaft hätten in Vorbereitung auf den Prozeß schlampig gearbeitet, indem sie Belastungszeugen aufboten, deren Anschuldigungen leicht erschüttert werden konnten oder Zeugen befragten, die keine Aussagen machen beziehungsweise gar nicht vor Gericht erscheinen würden. All das erweckt den Eindruck juristischer Ablenkungsmanöver, die das Ziel hatten, Handlungsbedarf zu suggerieren und die fragwürdigen Vernehmungsprotokolle Feilings in die Hauptverhandlung einzubringen.

Nur diese Protokolle bieten die rechtliche Gewähr für eine Verurteilung Suders, nachdem die Mordanklage im Kontext mit dem Wiener Überfall auf die OPEC-Konferenz vom Tisch sein dürfte. Suder, die seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, soll an zwei Anschlägen auf AKW-Zulieferer 1977 und das Heidelberger Schloß 1978 beteiligt gewesen sein, zu denen sich die Revolutionären Zellen bekannt hatten, um auf diese Weise gegen die Atompolitik der Bundesregierung und die Zusammenarbeit mit dem Apartheidsregime in Südafrika sowie gegen die Gentrifizierung ganzer Stadtteile in Heidelberg ein Fanal zu setzen. Bei den Anschlägen wurde niemand verletzt. Wer letzten Endes die Verantwortung dafür trägt, ist ungeklärt. Dem BKA liegen außer den Vernehmungsprotokollen Feilings keine gesicherten Angaben vor. Nur sie könnten als materielle Grundlagen dieses Strafverfahrens fungieren.

Fragt man nach Sinn und Zweck dieses Prozesses, dann legen zeitgemäße Erfordernisse der Beherrschung sozialer Widersprüche eine prinzipielle Verschärfung politischer Repression nahe. Wenn im Namen des Staatsschutzes menschen- und grundrechtliche Konventionen verbogen werden, dann kann der Verdacht, daß es dabei um die Schaffung präjudiziabler Instrumente der politischen Justiz geht, die nicht zuletzt die Relativierung des absoluten Folterverbots betreffen, zumindest nicht ausgeschlossen werden. So könnte der Fall Sonja Suder für ganz andere Zwecke und Ziele instrumentalisiert werden, als eine im bewährten legalistischen Kontext der Terrorismusbekämpfung verankerte Anklage vermuten läßt. Eine 80jährige Frau aus dem Exil in Frankreich zu holen und nach fast 40jähriger Flucht vor Gericht zu bringen ist von zweifelhaftem juristischen Wert, es sei denn, ein Urteil aufgrund der Verlesung der unter rechtswidrigen Umständen erzwungenen Protokolle könnte dazu verhelfen, illegale Verhörpraktiken zu legalisieren und so dem mittelalterlichen Geständniszwang wieder einen gültigen Rechtscharakter zu verleihen.


Fußnoten:

[1] http://www.verdammtlangquer.org/files/2013/04/Offener-Brief-der-Internationalen-Liga-für-Menschenrechte.pdf

[2] http://www.grundrechtekomitee.de/node/564

[3] http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/prozess-gegen-sonja-suder-und-christian-gauger-294/

[4] http://www.freilassung.de/div/texte/rz/zorn/Zorn61.htm

27. August 2013