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KIRCHE/1769: Unbürokratische Versorgung von Asylsuchenden (EKD)


Evangelische Kirche in Deutschland - Pressemitteilung vom 10.09.2015

Unbürokratische Versorgung von Asylsuchenden

Gemeinsame Erklärung der Prälaten Karl Jüsten und Martin Dutzmann


Die Prälaten der evangelischen und katholischen Kirche begrüßen die Zusage der Bundesregierung, Länder und Kommunen mit finanziellen Mitteln in Höhe von sechs Milliarden Euro zu unterstützen. "Angesichts der großen Zahl von Menschen, die nach Deutschland kommen, ist die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden als gemeinsame Herausforderung zu begreifen. Dafür müssen pragmatische, unbürokratische und auch für die Asylsuchenden annehmbare Lösungen gefunden werden", betont Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe. Die Beschlüsse der Koalitionsspitzen zeigen hierfür gute Ansätze. So soll etwa mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingesetzt werden. "Das lässt hoffen, dass die Verfahren schneller abgeschlossen werden." Auch die bessere Förderung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sei positiv zu bewerten.

Zugleich warnen die Prälaten davor, neue abschreckende Maßnahmen zu erlassen. "Die Situation von Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verschlechtern, zum Beispiel die Geltung der Residenzpflicht auf sechs Monate zu verlängern und Bargeldauszahlungen in dieser Zeit einzuschränken, lehnen wir ab", erläutert Prälat Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Damit würden die Verbesserungen, die Bundesregierung und Länder im Herbst 2014 gerade erst beschlossen haben, wieder aufgehoben. "Sachleistungen sind bürokratisch und verursachen erhöhte Kosten. Die Streichung des Bargeldbetrags wäre außerdem verfassungsrechtlich bedenklich", ergänzt Prälat Jüsten. "Das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer 2012 festgestellt, dass es Menschen, die Asylbewerberleistungen beziehen, möglich sein muss, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das gehört zum Existenzminimum." Auch die Überlegungen zur Absenkung von Sozialleistungen in den Fällen, in denen eine Person ausreisepflichtig ist und keine Duldung erhalten hat, halten die Kirchen für verfassungsrechtlich bedenklich. "Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, bei der Ausgestaltung des Leistungsniveaus die Bedürfnisse der Personen als ausschlaggebend zu betrachten. Eine Absenkung unterhalb des Existenzminimums, um die Ausreise zu befördern, ist nicht zulässig", betonten beide Prälaten.

Die Prälaten erneuern außerdem ihre grundsätzliche Kritik an dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten. "Durch die erhöhte Anforderung an die Beweisführung und die verkürzten Rechtsmittelfristen besteht die Gefahr, dass Schutzbedürftige nicht als solche erkannt werden", erklärt Prälat Dutzmann. Darüber hinaus haben beide Kirchen Zweifel daran, dass Albanien, Kosovo und Montenegro die strengen verfassungs- und europarechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen: Es müsse ein Nachweis gegeben sein, dass flächendeckend und für alle Bevölkerungsgruppen Schutz vor Verfolgung gewährleistet sei. Die Zugangszahlen von Asylsuchenden aus dem Kosovo und aus Montenegro seien in jüngster Zeit ohnehin gesunken - und zwar ohne dass diese als sichere Herkunftsstaaten ausgewiesen worden seien. "Die nun verabredeten alternativen Zuzugsmöglichkeiten und Zugänge zum Arbeitsmarkt für Personen aus den genannten Ländern begrüßen wir ausdrücklich", betonte Prälat Jüsten. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Eine Absenkung der Maximaldauer einer Duldung von sechs auf drei Monate sei nicht notwendig: "Eine Verkürzung der maximalen Länge auf drei Monate bedeutet im Zweifelsfall einen höheren Verwaltungsaufwand und eine größere Unsicherheit für die Betroffenen", erklärt Prälat Jüsten. Bereits jetzt sei keine Ausländerbehörde an die Frist von sechs Monaten gebunden. Vielmehr könne sie die Länge der jeweiligen Duldung anhand der Besonderheiten des Einzelfalles ausrichten.

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Quelle:
Pressemitteilung 151/2015 vom 10.09.2015
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2015

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