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MELDUNG/229: Bundesarbeitsgemeinschaft kritisiert Sanktionen für Kirchenasyl (BAG Asyl in der Kirche)


Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e. V. - 26. Juni 2018

Bundesarbeitsgemeinschaft kritisiert Sanktionen für Kirchenasyl


Die Praxis des Kirchenasyls soll erschwert und sanktioniert werden: Im Juni beschloss die Innenministerkonferenz der Länder, die Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung für Menschen im Kirchenasyl um ein Jahr zu verlängern, wenn für die Behörden keine außergewöhnliche Härte erkennbar wird.

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) kritisiert diese Entscheidung scharf: Zwar sieht die Dublin III-Verordnung eine Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind - im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. "Die Anwendung der Verlängerungsregelung halten wir deshalb für rechtswidrig. Wir gehen davon aus, dass dies auch einige Verwaltungsgerichte so sehen", sagt Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG.

Die Pläne von Bundesinnenminister Seehofer, in einem anderen Mitgliedsstaat schon registrierte Geflüchtete bereits an der Grenze zurückzuweisen, hält die BAG ebenfalls für unvereinbar mit geltendem Recht. Dieses Vorhaben sei auch in Bezug auf die humanitäre Praxis des Kirchenasyls äußerst bedenklich: "Zurückweisungen an der Grenze würden auch diejenigen treffen, die von Zwangsprostitution, Misshandlungen, Obdachlosigkeit und Verelendung in einzelnen Mitgliedsstaaten betroffen sind", so Jochims. Durch die Gewährung von Kirchenasyl werde bisher versucht, in solchen Härtefällen einzugreifen.

2015 hatten sich die Kirchen und das BAMF über den Umgang mit Kirchenasylen in sogenannten Dublinfällen geeinigt: Kirchen und BAMF benannten Ansprechpartner*innen, um die besonderen Härten in solchen Fällen darzulegen und zu bewerten. Das BAMF sicherte zu, keine Verlängerung von Fristen wegen eines Aufenthalts im Kirchenasyl vorzunehmen.

Die erste Pilotphase dieser Vereinbarung wurde zunächst als erfolgreich bewertet. Seit Mitte 2016 kritisierten Gemeinden und Kirchenvertreter*innen allerdings wiederholt die fehlende Sorgfalt in der Prüfung, eine Verschlechterung der Kommunikation, stillschweigend veränderte Kriterien und eine restriktiver gewordene Entscheidungspraxis des BAMF. Auf der anderen Seite war die staatliche Kritik an der Zahl der Kirchenasyle wieder lauter geworden.

"Wir fordern nach wie vor eine Würdigung jedes Einzelfalls und eine Diskussion über Qualität im Flüchtlingsschutz, nicht Quantität von Abwehr", sagt Jochims. "Natürlich werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass Geflüchtete nicht an Leib und Leben gefährdet werden, auch wenn es für Kirchengemeinden jetzt nicht einfacher wird. Die wirklich Leidtragenden sind die Geflüchteten, die entweder bereits an der Grenze zurückgewiesen werden oder ein Jahr länger im Kirchenasyl ausharren müssen, bis sie die Gründe für ihre Flucht in einem fairen Verfahren schildern können."

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Quelle:
Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e. V.
Kirche Zum Heiligen Kreuz, Zossener Str. 65, 10961 Berlin
Telefon: 030-25898891, Telefax: 030-69041018
E-mail: info@kirchenasyl.de
Internet: http://www.kirchenasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2018

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