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BERICHT/027: Quo vadis Sozialarbeit? - Beratung ohne Folgen (SB)


Migrationssozialarbeit

Workshop auf dem Bundeskongress Soziale Arbeit am 15. September 2012


Besucher und Infostände im Foyer des Kongresses - Foto: © 2012 by Schattenblick

Bundeskongress Soziale Arbeit - von Migrantinnen und Migranten keine Spur
Foto: © 2012 by Schattenblick

Migrationssozialarbeit - der Begriff ist Programm. Migration, sozial und Arbeit - jede dieser drei Begriffskomponenten wäre der kritischen Hinterfragung in Hinsicht auf ungenannt transportierte Inhalte, zweckgebundene Behauptungen und Unterstellungen sowie spezifische Auslassungen wert, noch bevor die gesamte Begriffskonstruktion auf ihre vorgebliche und tatsächliche Aussage hin abgeklopft werden könnte. Natürlich gibt es das schnelle und damit allzu oft am gesellschaftlichen Konsens orientierte Verstehen, weshalb auf dem Bundeskongress Soziale Arbeit viele Besucher des Workshops "Migrationssozialarbeit - verstrickt und doch parteilich?", der am 15. September 2012 in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg stattgefunden hat, auf eine dementsprechende Frage mit leichter Irritation wohl zur Antwort gegeben hätten: Migrationssozialarbeit - das ist klar, das ist Sozialarbeit für und mit Zuwanderern und Flüchtlingen.

So weit, so gut; so weit, so unklar. Der Begriff Migration hat sich in der Bundesrepublik Deutschland seit einigen Jahren eingebürgert. Er scheint eher noch als Begriffe wie "Flüchtlinge" oder "Asylbewerber" geeignet zu sein, im Umgang mit Menschen, die nicht von hier sind, den heutigen humanitären Ansprüchen gerecht zu werden. Migration ist ein ursprünglich biologischer bzw. soziologischer Begriff, der nicht mehr und nicht weniger zum Ausdruck bringt, als das eine Spezies oder bestimmte Teilgruppen Wanderungsbewegungen vollziehen, also ihren Wohn- bzw. ständigen Aufenthaltsort nicht unwesentlich verlagern. Als zum Beispiel im Nachkriegsdeutschland der 1950er und 60er Jahre die einheimische Erwerbsbevölkerung nicht groß genug war, um die Lohnarbeitsanforderungen einer prosperierenden Industriegesellschaft zu erfüllen, wurden auf der Basis eines eigens zu diesem Zweck geschlossenen deutsch-türkischen Abkommens arbeitsfähige Menschen aus der Türkei ins Land geholt.

Sie Gastarbeiter zu nennen, stellte selbstverständlich schon damals einen Euphemismus dar. Ihr Status war hier keineswegs mit dem eines Gastes zu vergleichen, hatten die Neuankömmlinge doch in aller Regel die schlechtbezahltesten und gesundheitssschädlichsten Arbeiten zu verrichten. Augenscheinlich war die soziale Situation in ihrem Herkunftsland so schlecht, daß die meisten von ihnen dennoch blieben und heute, inklusive ihrer Kinder und Kindeskinder, eine feste Bevölkerungsgruppe bilden, für die sich im heutigen Neusprech wie auch für neue angekommene Mitbewohner aus anderen Ländern und Regionen die Bezeichnung "Menschen mit Migrationshintergrund" eingebürgert hat.

Die bundesdeutsche Mehrheitsgesellschaft bzw. die sie dominierenden politischen und kulturellen Eliten legen zwar größten Wert darauf, nicht als rassistisch oder diskriminierend bezeichnet zu werden. Dennoch wird die grundlegende Teilung und Ausgrenzung beibehalten, indem scheinbar unüberwindliche Hürden und Unterschiede zwischen der einheimischen Bevölkerung und den als Fremde definierten Menschen aufrechterhalten wird. Weshalb, so wäre zu fragen, muß überhaupt trennscharf unterschieden werden zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund? Würden einer solchen Definition zufolge nicht auch "Menschen mit Migrationshintergrund" die Mehrheit der weißen US-amerikanischen Bevölkerung stellen, da ihre Vorfahren dem Gründungsmythos zufolge ausgewanderte Europäer waren?

Die Gründe dafür, warum in manchen Fällen die ethnische und/oder geographische Herkunft betont und nahezu zum Alleinstellungsmerkmal sozialer Hierarchisierungen gemacht wird und in anderen nicht, scheinen mit dem grundlegenden Herrschaftsprinzip "Teile und Herrsche" (divide et impera) im Zusammenhang zu stehen. Allen anderslautenden Behauptungen und Versprechungen zum Trotz scheint das Prinzip der Unterscheidung - anhand welcher Kriterien und Maßstäbe auch immer - für die Aufrechterhaltung der herrschenden Gesellschaftsordnung so elementar zu sein, daß der Unterschied stets aufs Neue bestätigt und reproduziert wird.

Daß "Migration" schwerlich als wertneutraler Begriff zu bezeichnen ist, da er mit gezieltem Griff all diese Fragen ausklammert und festschreibt, daß Fremde fremd bleiben, gilt für die Migrationssozialarbeit nicht minder. Die einfache Frage, wie "Arbeit" "sozial" sein könne, läßt sich schon nicht schlüssig beantworten. Dem steht keineswegs entgegen, daß der Begriff der Sozialen Arbeit, bei dem es sich um einen seit Anfang der 1990er Jahre geltenden Sammel- und Oberbegriff für Sozialarbeit und Sozialpädagogik handelt, der auf die in der Praxis tätigen Berufsgruppen ebenso angewandt wird wie auf die jeweiligen Wissenschaftsdisziplinen, auf einem gesellschaftlichen Konsens beruht und eine hohe Akzeptanz aufweist auf seiten all jener gesellschaftlichen Kräfte und Interessengruppen, die an der Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Hierarchie beteiligt sind.

Besucher vor dem Eingangsbereich, Transparent 'Bundeskongress Soziale Arbeit' - Foto: © 2012 by Schattenblick

Reges Interesse am Bundeskongress Soziale Arbeit
Foto: © 2012 by Schattenblick

Die Soziale Arbeit als Berufsstand wie auch mehr oder minder selbstmandatierte Wissenschaftsdisziplin ist somit eine Hilfstruppe im Sinne der herrschenden Kräfte, die umso effizienter arbeitet, je mehr es ihr gelingt, die sozialen Härten des gesamten Geschehens individuell ein wenig abzufedern, wobei - und das ist aus besagten Gründen sehr wichtig - die gesellschaftliche Hierarchisierung tendenziell sogar noch weiter ausgebaut wird. Die strukturellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit, ganz gleich, ob sie unter öffentlicher oder privater Trägerschaft steht, garantieren die Gewährung oder auch nur Inaussichtstellung individuell ausdifferenzierter Hilfs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ergebnis, daß sich die Betroffenen in einem hierarchisch strukturierten Sozialgeflecht wiederfinden, in dem sie stets bei Fehlverhalten etwas zu verlieren und bei Wohlverhalten eine Verbesserung ihrer Lage zu erhoffen haben. Daß viele der in diesem Berufsfeld der Sozialen Arbeit tätigen Menschen ihrer Klientel gegenüber glauben, guten Willens zu sein und sich nach Kräften engagieren, um für diese etwas zu erreichen, steht dazu keineswegs im Widerspruch, stellt doch diese Mitmenschlichkeit die Substanz und das Gleitmittel dar, ohne die die Profession ihren gesellschaftspolitischen Auftrag vermutlich überhaupt nicht erfüllen könnte.

In dem Workshop des Bundeskongresses Soziale Arbeit, der am 15. September 2012 von drei Mitarbeiterinnen von verikom, dem Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V. in Hamburg, durchgeführt wurde, kam dieses Dilemma durchaus zur Sprache, wurde jedoch nicht so weit kritisch und selbstkritisch reflektiert, daß die weitere Erfüllung der beruflichen Aufgaben tatsächlich zur Disposition gestellt worden wäre. Die Anwesenden wußten sich einig in ihrer Unzufriedenheit mit der aktuellen Entwicklung in der Migrationssozialarbeit und distanzierten sich von all jenen Berufskolleginnen und -kollegen, die sich problemlos damit arrangiert hätten, den Anforderungen der an der neoliberalen Agenda orientierten Veränderungen Folge zu leisten und die Klientinnen und Klienten ordentlich unter Druck zu setzen, damit sie sich überhaupt in Bewegung setzten. In der Ankündigung des Workshops im Kongreßprogramm waren die Widersprüche innerhalb der Profession folgendermaßen benannt worden:

Während sich wenige Ämter und Institutionen bisher durch Prozesse interkultureller Öffnung auf mehrsprachige Zielgruppen mit Migrationshintergrund einstellen, fungieren die Migrationsberatungsstellen notgedrungen als Sprach- und Sachmittlerinnen zwischen den Ratsuchenden und vornehmlich restriktiv ausgerichteten Verwaltungen wie bspw. den Jobcentern oder Ausländerbehörden. Zudem sehen sich Sozialarbeiter_innen und Projekte zunehmend in den Widerspruch verstrickt, unter dem Druck finanzieller Vorgaben als zuarbeitende Ausbesserungshilfe der Behörden in der Logik des aktivierenden Sozialstaats vereinnahmt zu werden.

Christiane Tursi von verikom Wilhelmsburg stellte zu Beginn des Workshops klar, daß auch ihre zuwendungsfinanzierte Einrichtung nicht unabhängig arbeiten könne und sich an gewisse Spielregeln halten müsse, daß es aber andererseits in diesem Spannungsfeld Freiräume gäbe, die man nicht verschenken dürfe. Konkret benannte sie das für das neue SGB II maßgebliche Konzept des Förderns und Forderns, das auch der Migrationssozialarbeit Kontroll- und Sanktionsmechanismen und -instrumentarien auferlege, von denen die Behörden glaubten, daß die Soziale Arbeit sie unterstütze und richtig fände. In einem weiten Teil des Berufsstandes, so die Einschätzung der Referentin, sei dies auch der Fall. Es gäbe durchaus Beraterinnen und Berater, die im Einklang mit den Jobcentern und Ausländerbehörden davon überzeugt seien, daß es richtig sei, die Leute zu ihrem Glück zu zwingen, ihnen beispielsweise Deutschkurse aufzuerlegen oder ihnen allerlei Vorgaben und Vorschriften zu machen.

Tursi kritisierte das darin zum Ausdruck kommende Menschenbild, das sie in ihrer Arbeit nicht fördern möchte. Die Soziale Arbeit könne nicht zufriedenstellend sein, wenn Menschen die Existenzmittel gestrichen werden, um sie zu etwas zu zwingen. Dem stellte sie die Position entgegen, daß existentielle Mittel garantiert sein müßten, damit die Betroffenen sich bewegen könnten. Durch behördliche Vorgaben und Erwartungen aber werde die Soziale Arbeit in etwas hineingestrickt, das, wenn man es genau nähme, den sozialen Grundrechten wie auch dem Selbstverständnis der Profession zuwiderliefe, so die Meinung der Referentin. Um diese Widersprüche gehe es in dem Workshop. Tursi vertrat den Standpunkt, daß über die Soziale Arbeit hinaus ein Stück weit politisch agiert werden müsse, um die Rahmenbedingungen zu hinterfragen und zu verändern. Die Reibungen, die auf der Basis dieses Spannungsfeldes in der täglichen Praxis entstünden, so kündigte die verikom-Mitarbeiterin an, würden in dem Workshop von den drei Referentinnen in szenischen Darbietungen vorgestellt und erläutert, bevor dann die gesamte Thematik zur Diskussion gestellt werde.

Foto: © 2012 by Schattenblick

Sabine Bender-Jarju
Foto: © 2012 by Schattenblick

Den Anfang machte Sabine Bender-Jarju von verikom Altona. Sie simulierte in einer Art Rollenspiel ihre tagtägliche Situation in der Beratungsarbeit. Frau M., eine fiktive Ratsuchende, kommt zu ihr. Ihr Schwiegersohn sei vor fünf Tagen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Hamburg gekommen. Ihn müßte die Beraterin an die Migrationserstberatung verweisen. Die 15jährige Tochter, die bisher bei der Großmutter im Heimatland lebte und nun ebenfalls nachgereist ist, müßte zum Jugendmigrationsdienst geschickt werden. Wenn Frau M. dann noch unter dem Siegel der Vertraulichkeit von einem Cousin berichtet hätte, der gänzlich ohne Papiere aus Italien gekommen sei, wo er bereits einen Asylantrag gestellt habe, hätte die Beraterin ihn nirgends hinschicken und auch nicht beraten können. Für Menschen, die ohne Papiere in Hamburg leben, gäbe es überhaupt keine Beratung, wie Bender-Jarju erläuterte. Ihre Lage sei in jeder Hinsicht prekär. Zwar gäbe es eine minimale Gesundheitsversorgung, die von ehrenamtlich tätigen Medizinerinnen und Medizinern geleistet werde, doch mit rechtlichen und sozialen Problemen seien die Betroffenen völlig auf sich allein gestellt.

In der szenischen Darstellung erkundigt sich die Beraterin dann noch bei Frau M. nach einer Nachbarsfamilie, die mit einer Duldung hier sei und Deutsch lernen wolle. Auf ihren Rat hin, so erfährt sie von Frau M., sei die Familie im Flüchtlingszentrum gewesen, habe jedoch keine Bescheinigung für einen Deutschkurs erhalten. Die Leute dort seien zwar freundlich gewesen, aber hätten erklärt, daß dies bei einer nur dreimonatigen Duldung nicht möglich wäre. Die Referentin sprach anschließend weiter über ihr Thema, die Segregation nach dem Aufenthaltsrecht, also die Hierarchisierung der Rechtsansprüche. In der Migrationssozialarbeit könne keineswegs allen Ratsuchenden ein Beratungsangebot gemacht werden, es gäbe eine fest umrissene Zielgruppe, bestehend aus Bleibeberechtigten und Erwachsenen, die seit längerer Zeit in Hamburg leben.

Neuzuwanderer hingegen wie auch Jugendliche und Jungerwachsene sollen in dieser Einrichtung nicht betreut werden, für Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthaltsstatus und Menschen ohne Papiere gelte dies selbstverständlich auch - wobei anzumerken wäre, daß sich diese Selbstverständlichkeit an den restriktiven gesetzlichen Vorgaben bemißt, gepaart und ergänzt durch die hohe Bereitschaft der politisch Verantwortlichen wie auch der Träger und Mitarbeitenden der einzelnen Beratungsstellen, am Vollzug dieser Segregation mitzuwirken. Bender- Jarju stellte klar, daß der beraterische Bedarf, der in ihrem Integrationszentrum auftrete, mit einer solchen Aufteilung und Differenzierung wenig zu tun habe und von den Ratsuchenden nicht nachvollzogen werden könne. Sie wünschten sich an Orten, die sie kennen, oder in Beratungsstellen, die ihnen von Angehörigen ihrer Gemeinschaft empfohlen wurden, Unterstützung und Beratung ganz unabhängig davon, wie lange sie schon in Hamburg leben oder welchen Aufenthaltsstatus sie haben.

Den Beraterinnen und Beratern obliegt es zu berücksichtigen, daß für die Ratsuchenden je nach Aufenthaltsstatus ganz unterschiedliche Rechtsfolgen bestehen. Um bei dem Beispiel des Deutschkurses zu bleiben: Ein Zuwanderer mit einer Aufenthaltserlaubnis habe einen Rechtsanspruch auf einen aus Bundesmitteln geförderten Sprach- und Integrationskurs im Umfang von 600 bis 900 Stunden, wie sie auch bei verikom angeboten werden. Ein Flüchtling habe einen solchen Anspruch nicht. Bei einer längerfristigen Duldung könne sie oder er eine Berechtigung für eine Sprachkursteilnahme von 300 Stunden, finanziert von der Hamburger Sozialbehörde, erhalten. Werde die Duldung jedoch immer nur kurzfristig verlängert, was bei vielen Ratsuchenden der Fall sei, die mit einer solchen Kettenduldung seit sieben, acht, sogar zehn Jahren in Hamburg leben, gäbe es gar keinen Sprachkurs.

Die Hierarchisierung des Rechtsstatus und damit auch der rechtlichen Ansprüche der Betroffenen mache sich auch in der Gesundheitsversorgung bemerkbar. Bender-Jarju nannte ein Beispiel: Zwei Irakkriegsflüchtlinge haben ähnlich schwere Kriegserlebnisse hinter sich, die sie zur Flucht gezwungen haben, doch aus Gründen, die oftmals nicht mit ihrer Vorgeschichte zusammenhingen, sondern vielleicht der Art und Weise, wie sie ihre Lebensgeschichte vorzubringen imstande sind, wird der eine als Flüchtling anerkannt, der andere nicht. Der Anerkannte ist aufgrund seines Status automatisch krankenversichert und könnte insofern auch eine in seinem wie in dem Fall des nichtanerkannten Flüchtlings dringend gebotene psychotherapeutische Betreuung in Anspruch nehmen. Der lediglich Geduldete hingegen kann dies nicht. Er erhält Scheine von der Sozialbehörde, mit denen er nur minimalste Gesundheitsversorgungsleistungen in Anspruch nehmen kann.

Dies sind einige der Widersprüche, mit denen die verikom-Beraterinnen in ihrem Alltag konfrontiert sind. Wie Bender-Jarju weiter berichtete, kämen infolge der wirtschaftlichen Krisen und hohen Arbeitslosigkeit immer mehr Menschen aus südeuropäischen Staaten nach Deutschland. In Hamburg gäbe es viele Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien, die wiederum mit ganz anderen Rechtsansprüchen hierher kämen. Sie hätten keine Arbeitserlaubnis, aber dürften selbständig tätig sein. Sie erhielten nur minimalste soziale Leistungen, eigentlich nur das Kindergeld, wie die verikom-Mitarbeiterin erklärte. Viele dieser Menschen seien durch die rechtlichen Rahmenbedingungen in einer echten Notsituation. Den Beratenden seien wegen der geltenden Hierarchisierung der Rechtsansprüche, "wirklich die Hände gebunden", weshalb sie in dem permanenten Konflikt stünden, ihre solidarisch gemeinte Unterstützung den aufenthaltsrechtlichen Regelungen nachordnen zu müssen, und zwar unabhängig davon, welchen Bedarf sie bei den Ratsuchenden sähen.

Damit werde, wie Sabine Bender-Jarju klarstellte, ein Grundsatz des Sozialsystems in Deutschland, nämlich der, daß sich die Leistung am Bedarf zu orientieren habe, außer Kraft gesetzt. Abschließend stellte die Referentin die Frage in den von aufmerksam zuhörenden Berufskolleginnen und -kollegen gefüllten Raum, wie sich die Soziale Arbeit zu dieser auf dem Ausländerrecht, das eine Hierarchisierung sozialer Leistungen bewirke, beruhenden Ungleichbehandlung stelle und fragte ganz direkt: "Müssen wir sie uns zu eigen machen oder orientieren wir uns weiter an dem Auftrag, die individuelle Situation des Ratsuchenden zur Grundlage unseres Handelns zu machen?"

Foto: © 2012 by Schattenblick

Tülay Beyoglu
Foto: © 2012 by Schattenblick

Nach dieser Einleitung in die Thematik setzte Tülay Beyoglu von verikom Wilhelmsburg mit einer ebenfalls ihren Beratungsalltag widerspiegelnden Szene den Workshop fort. Sie simulierte eine Beratungssituation, in der eine ratsuchende Frau mit einem Hartz-IV-Leistungsbescheid und einem Kontoauszug zu ihr kommt. Der Frau waren für den ganzen Monat nur 200 Euro überwiesen worden, was unmöglich reichen könne. Beyoglu in ihrer Rolle als Beraterin machte sich nun daran, den Änderungsbescheid Punkt für Punkt mit der Ratsuchenden durchzugehen, und so stellte sich bald heraus, daß ihrem Partner ein fiktives Einkommen von 1000 Euro angerechnet worden war sowie ihr ein Unterhaltsvorschuß, den sie seit zwei Monaten nicht mehr erhält. Für den kommenden Monat seien Kinder- und Elterngeld berücksichtigt worden, obwohl das Baby noch gar nicht geboren und der dementsprechende Antrag noch gar nicht gestellt wurde. Da telefonisch beim Jobcenter nichts zu erreichen sei, müßten alle weiteren Schritte, um der Frau für den laufenden Monat zu ihrem Geld zu verhelfen, schriftlich erledigt werden. Der eigentlich Zweck der Beratung, nämlich ein Gespräch über weitere Ziele zu führen, komme zu kurz.

Tülay Beyoglu nahm anschließend zu dem auch für die Integrationsberatung maßgeblichen Prinzip des "Förderns und Forderns" Stellung und machte klar, was davon ihrer Meinung und Berufserfahrung nach zu halten sei. Fordern bedrohe die Existenz, und Fördern gebe es nicht, so ihr für den Anspruch bzw. den Auftrag der Migrationssozialarbeit, Hilfen zur Integration sowie Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen, dem Spracherwerb und der Zusammenarbeit mit den Behörden zu leisten, niederschmetterndes Fazit. Die Realität sähe gänzlich anders aus und habe sich seit der Einführung des Sozialgesetzbuchs II im Jahre 2005 noch weiter verschärft. Der Beratungsalltag im Integrationszentrum werde von der Beschäftigung mit der SGB-II-Bürokratie beherrscht, so Beyoglu.

Ihre Arbeit werde davon dominiert, daß sie unverständliche und fehlerhafte Leistungsbescheide ebenso überprüfe wie womöglich rechtswidrig erteilte Sanktionen. Sie schlage sich mit Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden herum und bemühe sich tagtäglich um die sprachliche Vermittlung zwischen den Jobcentern und den Ratsuchenden bei der Bewältigung existentieller Notlagen, sprich der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. In ihrer Arbeit, so die Wilhelmsburger Beraterin, gehe es fast immer um Probleme, die durch das SGB II und dessen Umsetzung mitproduziert worden seien. Eine Sozialarbeit im Interesse der Klientinnen und Klienten, so wie sie ihre Tätigkeit verstanden wissen wolle, werde dadurch zu einer Art Ausbesserungshilfe im System Hartz IV. "Ist man noch Sozialarbeiterin oder Sekretärin der Jobcenter, die vielleicht auch noch kostengünstiger arbeitet?" so die rhetorische Frage Beyoglus.

Tülay Beyoglu hält während ihrer szenischen Darbietung Papiere in der Hand - Foto: © 2012 by Schattenblick

Leistungsbescheide - für Migrantinnen und Migranten oft unüberwindliche Zugangsbarrieren
Foto: © 2012 by Schattenblick

Nach der Logik der Jobcenter, so faßte sie ihre erfahrungsgestützten Ausführungen zusammen, würden nur diejenigen gefördert werden, von denen man sich "noch einen produktiven Beitrag für die Gesellschaft" erwarten könne. Für alle anderen, die - und an dieser Stelle betonte sie die Anführungszeichen - "nichts wert" seien, bliebe nur Verwaltung und Kontrolle, so sähe das Fördern aus. Es beschränke sich zumeist auf die Sprachförderung in den Integrationskursen und das Bemühen, die Betroffenen um jeden Preis in Arbeit zu bringen, was zwar dem weiteren Ausbau des Niedriglohnsektors zugute käme, aber mit einer menschenwürdigen Lebenssituation nicht zu vereinbaren sei. Vor allem Migrantinnen und Migranten würden dazu gezwungen werden, eine solche Tätigkeit anzunehmen, ohne daß ihre persönliche Lage, ihre beruflichen Möglichkeiten oder ihr im Herkunftsland erworbener Ausbildungsstand berücksichtigt werden würde.

Sie werden, so Beyoglu, zu Objekten ohne Recht auf Selbstbestimmung gemacht und massiv unter Druck gesetzt. Es werde fast nur gefordert, was bedeuten würde, daß sie eine Maßnahme besuchen oder eine Arbeit, die ihnen nicht liege, aufnehmen müssen. Sie müssen, müssen und müssen, und sobald sie etwas verweigerten, drohten ihnen Sanktionen - sei es, daß Leistungen gekürzt oder gänzlich gestrichen werden. Den Sachbearbeitern in den Jobcentern fehle häufig das Bewußtsein dafür, daß es dabei um lebensnotwendige Existenzmittel gehe, und so litten viele Menschen unter Ängsten und Existenzsorgen und trauten sich kaum noch, alleine in die Jobcenter zu gehen.

Als Beraterin springe sie da ein, erklärte die Referentin, doch werde durch eine solche Ausbesserungsarbeit und Flickschusterei der Sinn und die Effektivität der Sozialen Arbeit total untergraben. Anstatt die sozialen Verhältnisse und strukturellen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand zu heben, werde das individuelle Verhalten in den Fokus gerückt. Durch die politische Programmatik der "Aktivierung" werden die Soziale Arbeit sukzessive umgebaut und umgedeutet, was mit der Zerstörung sozialkritischer Potentiale einhergehe. Da auch die sozialen Projekte nur unter prekärsten Bedingungen existierten, seien sie zu einem Unterbietungswettbewerb gezwungen, bei dem das politische Engagement verlorengehe. Die Konkurrenz am Sozialmarkt sei so groß, daß die Qualität auf der Strecke bliebe. Von Kürzungen seien auch zuwendungs- und entgeltfinanzierte Projekte wie verikom bedroht. Was mache das alles mit der Sozialen Arbeit, lautete die abschließende Frage Beyoglus.

Foto: © 2012 by Schattenblick

Christiane Tursi, verikom Wilhelmsburg

Foto: © 2012 by Schattenblick

Die dritte und letzte szenische Darbietung lieferte Christiane Tursi, ebenfalls von verikom Wilhelmsburg. Sie präsentierte den Workshopteilnehmenden eine Kostprobe des, wie sie es nannte, restriktiven Sprach- und Kommunikationsstils, der von den Behörden - bei den Jobcentern wie auch bei der Ausländerbehörde - gepflegt werde. In der von ihr gespielten Szene weigerte sich ein Sachbearbeiter, einen von einem Menschen mit migrantischem Hintergrund eingereichten Antrag überhaupt anzunehmen mit dem Argument, daß da alle Angaben fehlten und daß diese erst einmal nachgetragen werden müßten. Auf den Einwand des Betroffenen, kein Deutsch zu können, wurde ihm entgegnet: "Ist das meine Schuld? Da müssen Sie nächstes Mal einen Dolmetscher mitbringen! Da kann ich doch nichts für, wenn Sie kein Deutsch verstehen!"

Nach diesem eindrücklichen Einstieg führte die Referentin aus, daß es ein Auftrag der sogenannten Integrationszentren sei, die Ratsuchenden an die für sie zuständigen Behörden, aber auch soziale Dienste oder beispielsweise die Schuldnerberatung zu vermitteln, also eine Lotsenfunktion auszuüben. In den meisten Fällen sei dies aber ganz unrealistisch, weil in vielen Behörden und sozialen Beratungseinrichtungen die interkulturelle Öffnung gar nicht stattfände, was nichts anderes bedeute, als daß die jeweiligen Stellen konzeptionell wie personell überhaupt nicht auf mehrsprachige Zielgruppen und Migrantinnen und Migranten, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, eingestellt seien. Betroffene behelfen sich dann mit Begleitpersonen, die für sie übersetzen oder versuchen radebrechend, bei den Ämtern ihre Anliegen deutlich zu machen.

Die vielfach fehlenden Sprachangebote erwiesen sich damit nicht nur als Sprach-, sondern als Zugangsbarrieren, was sogar so weit gehe, daß bei den Jobcentern oder bei der Ausländerbehörde sogar dann, wenn die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die gefragten Sprachkenntnisse verfügten, auf Deutsch als Amtssprache bestanden werde mit der Begründung, es könne ja "gekungelt" werden, wenn am Nachbartisch nicht verstanden werden könne, was gesprochen wird. Ohnehin verstünden sich viele Ämter - Jobcenter und Ausländerbehörde gleichermaßen - nicht als Beratungsinstitution, die aufklärt und unterstützt, sondern seien restriktiv ausgelegt, was bedeute, daß die Sachbearbeitenden offen ihre Ressentiments zeigten und deutlich machten, daß Migrantinnen und Migranten im Sozialleistungssystem Deutschlands eigentlich nichts zu suchen hätten. Menschen mit Migrationshintergrund werden, so Tursi, diskriminiert und gedemütigt auf eine ganz andere Weise, als es auch gebürtige Deutsche kennen, wenngleich es in den Ämtern auch Menschen gäbe, die die Ratsuchenden korrekt behandelten.

Tursi erklärte, daß die Beraterinnen und Berater in der Verantwortung stünde, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen bzw. deren Rechtsansprüche in der Auseinandersetzung mit den Behörden durchzusetzen, weshalb auch sie mit diesen in Konflikt gerieten. Diese Rolle anzunehmen, wie sie es täten, bringe natürlich auch Probleme mit sich. So müßten sie, was sehr aufwendig sei, den Ratsuchenden, die mit ihrer Eingliederungsvereinbarung in der Hand zu ihnen kämen, die Bescheide erklären, und zwar in ihrem Sinne und nicht dem der Jobcenter. Dabei käme es sogar vor, daß die Betroffenen von den Jobcentern direkt zu ihnen geschickt werden, damit sie ihnen erklärten, was da drinsteht. Wir werden also, so Tursis Fazit, durch die Jobcenter in Dienst genommen. Und weiter:

Wir füllen die Lücke einer fehlgeschlagenen Kommunikation innerhalb dieses Konfliktverhältnisses. Deswegen ist auch ein Stück weit unsere These: Die Migrationsberatung ist die Lückenbüßerin des Hilfesystems.
Christiane Tursi liest, rechts neben ihr Sabine Bender-Jarju - Foto: © 2012 by Schattenblick

Migrationsberatung als Lückenbüßerin des Hilfssystems?
Foto: © 2012 by Schattenblick

Sie forderten, so Tursi, bestimmte Behörden dann auch auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Klienten freundlich, respektvoll und korrekt zu behandeln. Ihr Engagement bedeute, daß sie die Interessen der Menschen, die freiwillig zu ihnen kämen, zum Ausgangspunkt ihres Handelns machten. Wenn die Beraterinnen für die Ratsuchenden "die Kastanien aus dem Feuer holten", indem sie in der Kommunikation mit den Ämtern für die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche sorgten, trügen sie zur Entlastung der Behörden, in deren Verantwortungsbereich diese Vermittlungstätigkeiten eigentlich lägen, bei. In einem System, in dem ohne professionelle Hilfe und Begleitung Rechtsansprüche kaum realisiert werden können, sei es um das eigentliche Ziel Sozialer Arbeit, nämlich Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, denkbar schlecht bestellt.

Für die Betroffenen bedeute dies, wie die Referentin schilderte, daß sie "auf ihren Ohnmachts- und Diskriminierungserfahrungen hängenblieben" und daß viel zu häufig, wenn nur noch zwischen Beratungsstelle und Jobcenter kommuniziert werde, über ihre Köpfe hinweg gehandelt werde. Es gäbe keine Antidiskrimierungskultur und -politik, was in Hamburg beispielsweise daran zu ersehen sei, daß es, von einer kleinen Beratungsstelle [1] einmal abgesehen, keine Beschwerdeinfrastruktur für migrationsbedingte Diskriminierung gäbe, was in einer Metropole wie Hamburg ein Skandal sei. Dies mache sich in ihrer Beratungstätigkeit, so Tursi, bemerkbar, und so sei die Arbeit, die sie tatsächlich leistete, strukturell und perspektivisch nicht zufriedenstellend und auch nicht effektiv in Hinsicht auf die über die unmittelbare Beratung hinausgehenden Ziele, nämlich zur Veränderung der Verhältnisse beizutragen.

In der anschließenden angeregten und von einem großen Interesse der Teilnehmenden zeugenden Diskussion stellte sich bald heraus, daß niemand unter den Anwesenden den von den drei Referentinnen klar und deutlich gemachten Beschreibungen ihrer Beratungstätigkeit hätte widersprechen wollen. Christiane Tursi stellte zum Diskussionsauftakt noch einmal die Frage, wie sich die in diesem Bereich Tätigen zu diesen Widersprüchen stellen wollen und wie eine Arbeit im Interesse ihrer Klientel unter dem Druck finanzieller Versagungen realisiert werden könne.

Angesprochen wurde die Vernetzung vieler Beratungsstellen und Initiativen, die von vielen Anwesenden als hilfreich und konstruktiv, aber noch längst nicht ausreichend erlebt werde. Deutlich gemacht wurde allerdings auch, daß von einer einhellig kritischen Haltung gegenüber all diesen Zuspitzungen keineswegs ausgegangen werden könne und daß es Kolleginnen und Kollegen gäbe, die die Veränderungen in der Berufsrolle und -praxis mitzuvollziehen bereit wären und den Standpunkt verträten, es sei doch richtig, wenn die Antragsteller sanktioniert werden. Angemerkt wurde auch, daß auf dem Kongreß insgesamt Migrationssozialarbeit kaum Berücksichtigung gefunden hätte und dies wohl der einzige Workshop zum Thema gewesen sei.

Christiane Tursi faßte die Diskussion am Ende mit den Worten zusammen, daß Deutschland kein totalitärer Staat sei, in dem die Gelder gestrichen werden, sobald nur jemand Pieps sage. Es sei ganz im Gegenteil so, daß Anpassung in der Sozialen Arbeit keineswegs zum Erfolg führe und sich Duckmäuserei in fachlichen Fragen überhaupt nicht lohne; schließlich könne man sich, so ihr Fazit, auch durch eine "pointierte politische Position" profilieren.

Fußnoten:

[1] basis und woge e.V., Antidiskriminierungsberatungsstelle in Hamburg
www.basisundwoge.de


Bisherige Beiträge zum 8. Bundeskongreß "Soziale Arbeit" im Schattenblick unter INFOPOOL → SOZIALWISSENSCHAFTEN → REPORT:

BERICHT/013: Quo vadis Sozialarbeit? - Anspruch, Profession und Fragen (SB)
BERICHT/014: Quo vadis Sozialarbeit? - Fürsorge und Menschenrecht (SB)
BERICHT/015: Quo vadis Sozialarbeit? - Adressat verzogen (SB)
BERICHT/016: Quo vadis Sozialarbeit? - Verlierer, Profitierer (SB)
BERICHT/017: Quo vadis Sozialarbeit? - Nach der Decke strecken... (SB)
BERICHT/018: Quo vadis Sozialarbeit? - Anspruch, Widerspruch und Praxis (SB)
BERICHT/020: Quo vadis Sozialarbeit? - Versuchen, scheitern, konstatieren - 1 (SB)
BERICHT/021: Quo vadis Sozialarbeit? - Versuchen, scheitern, konstatieren - 2 (SB)
BERICHT/022: Quo vadis Sozialarbeit? - Für die Starken (SB)
BERICHT/023: Quo vadis Sozialarbeit? - Kopflast (SB)
BERICHT/024: Quo vadis Sozialarbeit? - Vorbild Freiheit (SB)
BERICHT/025: Quo vadis Sozialarbeit? - Solidarnotstand... (SB)
BERICHT/026: Quo vadis Sozialarbeit? - Rückgewinnung (SB)
INTERVIEW/005: Quo vadis Sozialarbeit? - Sparen, kürzen und ersticken ... (SB)
INTERVIEW/006: Quo vadis Sozialarbeit? - Zeitgemäß human? (SB)
INTERVIEW/007: Quo vadis Sozialarbeit? - Ohne Netz mit doppeltem Boden (SB)
INTERVIEW/008: Quo vadis Sozialarbeit? - ... aber zusammen (SB)
INTERVIEW/009: Quo vadis Sozialarbeit? - Kontrollvorwände (SB)
INTERVIEW/010: Quo vadis Sozialarbeit? - ... aufs Erbe verlassen? (SB)
INTERVIEW/011: Quo vadis Sozialarbeit? - Der Abstand wächst (SB)
INTERVIEW/012: Quo vadis Sozialarbeit? - Auf der Rutschbahn (SB)
INTERVIEW/015: Quo vadis Sozialarbeit? - Sowohl als auch (SB)
INTERVIEW/016: Quo vadis Sozialarbeit? - Flicken, halten und verlieren (SB)
INTERVIEW/017: Quo vadis Sozialarbeit? - Heimkehr der Theorie (SB)

17. Februar 2013