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INTERVIEW/018: Quo vadis Sozialarbeit? - Gekettet in der Eurofestung (SB)


Ausgrenzung per Armutsbescheid

Gespräch mit der Flüchtlingsberaterin Christine Rehklau am 15. September 2012 in Hamburg


Dr. Rehklau in Großaufnahme - Foto: © 2012 by Schattenblick

Dr. Christine Rehklau
Foto: © 2012 by Schattenblick

Sind Zugewanderte und Flüchtlinge in Deutschland immer noch Menschen zweiter Klasse? Wie ist es um ihre soziale und rechtliche Lage bestellt? Wer interessiert sich überhaupt, so sie oder er sich einer Mehrheitsgesellschaft und -kultur zugehörig fühlt und damit bereits einen Begriff der Ausgrenzung postuliert, für Menschen, die "nicht von hier sind"? Und welche Rolle nimmt dabei der Berufsstand Soziale Arbeit ein, der sich öfter und fundamentaler, als es vielen seiner in Praxis wie Wissenschaft tätigen Angehörigen ihrem Eigenanspruch gemäß lieb sein kann, in eine administrative Systematik der Segregation und "sozialen" Abschottung eingebunden und instrumentalisiert wiederfindet?

Fragen dieser und ähnlicher Art waren Gegenstand eines Workshops zum Thema Migrationssozialarbeit, den drei Mitarbeiterinnen des in Hamburg in mehreren Stadtteilen tätigen Vereins verikom, dem Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung, am 15. September 2012 auf dem Bundeskongress Soziale Arbeit durchführten, um die spezifischen Probleme und Spannungsfelder dieses Arbeitsbereichs mit Berufskolleginnen und -kollegen, Studierenden und sonstigen Interessierten zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und nach gemeinsamen Strategien zu suchen. [1]

Im Rahmen dieses Workshops ergab sich für den Schattenblick die Gelegenheit, die Referentinnen wie auch die überwiegend ebenfalls in der Flüchtlingsberatung tätigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach der Umsetzung einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu fragen, durch die die finanzielle Situation migrantischer Leistungsempfänger auf Hartz-IV-Niveau gebracht werden sollte. Christiane Tursi von verikom Wilhelmsburg konnte bestätigen, daß ab September 2012 die Leistungssätze dementsprechend angehoben wurden. Dies scheint jedoch nicht immer und überall der Fall zu sein. So meldete sich aus dem Teilnehmerkreis mit Dr. Christine Rehklau eine Flüchtlingsberaterin aus Thüringen zu Wort, die berichtete, daß die Gerichtsentscheidung in ihrem Arbeitsbereich praktisch nicht umgesetzt worden sei.

Dr. Rehklau ist diplomierte Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin. Ihre 2010 an der Fachhochschule Erfurt im Studiengang Soziale Arbeit verfaßte Dissertation trägt den Titel "Hausangestellte in Südafrika zwischen Selbstorganisation und Intervention". Im Anschluß an den Workshop auf dem Bundeskongress Soziale Arbeit erklärte sie sich bereit, dem Schattenblick einige Fragen zu beantworten.

Die drei Referentinnen sitzen am Tisch, Tülay Beyoglu spricht - Foto: © 2012 by Schattenblick

Workshop auf dem Bundeskongress Soziale Arbeit zu Migrationssozialarbeit mit Tülay Beyoglu, Christiane Tursi und Sabine Bender-Jarju (v.l.n.r.)
Foto: © 2012 by Schattenblick

Schattenblick: Es hat vor kurzem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben, durch die die finanzielle Situation der Flüchtlinge hier in Deutschland verbessert werden sollte. Können Sie kurz beschreiben, welche Entscheidung das war und worum es dabei ging?

Christine Rehklau: Es handelt sich um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz, das es seit 1993 gibt. Und seit 1993 sind die Leistungen nie angehoben worden. Die lagen inzwischen, wenn man es aus heutiger Sicht betrachtet, bei 20 bis 25 Prozent unter Hartz-IV- Niveau. Das war das eine Problem. Das andere bestand darin, daß es nur ein kleines Taschengeld gab - und zwar für Erwachsene in Höhe von 40,90 Euro und für Kinder 20,45 Euro. Der Rest wurde größtenteils in Gutscheinen ausgezahlt, teilweise auch in Essens- und Kleidungspaketen usw.

SB: Sie sind selbst in der Beratungsarbeit für Flüchtlinge tätig. Können Sie beschreiben, wie unter diesen Bedingungen die Situation betroffener Familien aussah?

CR: Die war einfach furchtbar, das kann man so sagen. Angefangen damit, daß einem tatsächlich extrem wenig Bargeld zur Verfügung steht. Dann aber auch die Diskriminierung beim Einkaufen, wenn man mit Gutscheinen in einen Laden gegangen ist oder nach wie vor geht. Daran hat sich im großen und ganzen nichts geändert, und so weiß eben sofort jeder an der Kasse: Aha, da kommt ein Flüchtling. Hinzu kommt, daß man auch nicht einkaufen darf, wo man möchte. Es sind bestimmte Geschäfte vorgegeben, wo man einkaufen muß. Wenn das dann die Rewe ist, wird es auch teurer, als wenn ich zum Discounter gehen könnte. Ich kann auch keine Sonderangebote nutzen usw. Mir wird neben den faktischen finanziellen Einbußen auch sehr viel von meiner Selbstbestimmung genommen.

SB: Ich möchte noch einmal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgekommen. Ist das ein langer juristischer Kampf gewesen, bis es überhaupt zu diesem Ergebnis gekommen ist?

CR: Ganz schön war, daß das Gericht gesagt hat, daß die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist. Das heißt: Die Menschenwürde ist die Menschenwürde. Da kann man jetzt nicht migrationspolitisch gucken: Was machen wir da, damit die Leute möglichst schnell wieder gehen? In Bayern beispielsweise ist das auch ganz klar, daß die Asylgesetzgebung zur Abschreckung benutzt werden soll. Doch das hat sich jetzt geändert. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht festgelegt, um welchen Satz es genau geht. Das sind jetzt für alleinstehende Erwachsene 346 Euro, die im Monat bezahlt werden müssen. Das Gericht hat auch gesagt, daß der neue Satz sofort umgesetzt werden muß. Es hat dem Gesetzgeber keine Zeit gelassen, bis ein neues Gesetz gemacht worden ist, sondern hat gesagt, das muß ab sofort passieren. Eigentlich muß seit dem 1. August 2012 jeder Flüchtling, der eine Aufenthaltsgestattung oder -duldung hat, mehr Geld im Portemonnaie haben.

SB: Sie deuten mit dem Wort "eigentlich" schon an, daß diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts keineswegs durchgängig umgesetzt worden ist. Wie sieht es Ihrer Erfahrung nach in der Praxis damit aus?

CR: Ich kann nur für uns in Thüringen sprechen, da ich dort arbeite. In vielen Landkreisen ist es so, daß es zum 1.8. eigentlich nicht umgesetzt worden ist. Es wurden nach wie vor die Gutscheine ausgeteilt in Höhe des alten Betrages. Das Bargeld wurde zum Teil erhöht auf den neuen korrekten Betrag, aber auch nicht immer. Es wurden flächendeckend keine neuen Bescheide erstellt. Das heißt, daß die Leute gar nicht wissen, worauf sich das, was sie jetzt in der Hand haben, begründet und wie das berechnet wurde. Auch für September liegen uns noch kaum Bescheide vor, mit denen wir wirklich irgendwie nachprüfen könnten, was dort passiert ist und berechnet wurde. Wir haben auch festgestellt, daß völlig unterschiedliche Zahlen zustande kommen in den verschiedenen Landkreisen, was eigentlich nicht sein kann. Eigentlich müßte es überall dasselbe sein. Auch die Nachzahlung für das, was für August fehlte, ist noch immer nicht erfolgt.

SB: Sie haben sicherlich Eingaben dagegen gemacht. Wie waren die Reaktionen der Behörden? Wie wurde diese Verweigerung begründet?

CR: Es wurde zum Teil damit begründet, daß es ihnen aufgrund des Gutscheinsystems nicht möglich gewesen sei, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen. Die Gutscheine müssen ja erst gedruckt werden, und dieses Drucken wird oft "outgesourct". Eine Firma wird dafür bezahlt, die Gutscheine zu drucken, was natürlich auch ein irrer Verwaltungsaufwand ist und noch einmal externe Kosten verursacht. Zur Begründung wurde angeführt, sie hätten nicht früh genug die Firma beauftragen können, mehr Gutscheine zu drucken und deshalb wären die nicht da gewesen. Warum dann aber nicht mehr Bargeld ausgezahlt wurde - das hätte man ja auch so machen können - ist eine andere Frage. Das wurde auch nicht gemacht. Zur Begründung hieß es immer, daß der Bescheid vom Landesverwaltungsamt zu spät eingegangen wäre. Sie hätten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wohl zur Kenntnis genommen, aber die Thüringer Umsetzung durch das Landesverwaltungsamt wäre erst zwei Tage vor der Auszahlung dagewesen und das wäre zu kurz gewesen.

SB: Gibt es dagegen überhaupt noch eine rechtliche Handhabe? Für legalistisch denkende Menschen ist das doch schwer zu verstehen, immerhin ist das Bundesverfassungsgericht das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Was können Betroffene in rechtlicher Hinsicht denn noch machen, wenn nicht einmal eine solche Entscheidung zu Resultaten führt?

CR: Man kann natürlich innerhalb von vier Wochen gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit besteht immer. Da wir aber die Bescheide jetzt nicht haben, ist das nicht so einfach. Der Verwaltungsakt hat zwar stattgefunden, aber es gibt dazu kein Papier. Wir können jetzt nur sagen: Wir warten, bis die Bescheide da sind, um dann natürlich überall Widerspruch einzulegen. Wir sammeln momentan die Fälle, auch um dann zu überlegen, wie man auf der nächsthöheren Ebene, also beim Landesverwaltungsamt, darauf noch einmal hinweisen und sagen kann, schaut doch bitte da, da und da genauer hin.

Dr. Rehklau während des Interviews - Foto: © 2012 by Schattenblick

Für uns ist völlig klar - wir sind eine Interessenvertretung von und für Flüchtlinge
Foto: © 2012 by Schattenblick

SB: Sie bewegen sich in Ihrer Arbeit in einem Spannungsverhältnis zwischen der Solidaritätsarbeit mit den Betroffenen und einer gewissen Konfrontation auch mit den Behörden. Das zeichnet sich eigentlich schon da ab, wo man, egal welche Instanz man anruft, so ein bißchen ins Leere läuft. Für Menschen wie Sie, die in der Flüchtlingsberatung tätig sind, ist das sicherlich auch eine schwierige Situation. Wie kann man Ihrer Erfahrung nach damit fertigwerden?

CR: Für mich und den Träger, wo ich arbeite, ist es ganz klar, daß wir eine Interessenvertretung von und für Flüchtlinge sind. Von daher ist es für uns auch völlig klar, auf welcher Seite wir stehen. Wenn das auf dem Wege der Anrufe, der Briefe usw. nicht funktioniert, dann muß eben der Rechtsweg beschritten werden. Wir begleiten die Menschen auch bei Klagen vor dem Sozial- oder Verwaltungsgericht, welches auch immer im Einzelfall zuständig ist. In diesem Fall wären es die Sozialgerichte. Wir haben jetzt auch wieder einen Fall, den wir gerade vorbereiten und dann begleiten werden, um das gerichtlich auszufechten, wenn es anders nicht geht.

SB: Ich habe noch eine Frage zu einem etwas anderen Thema. Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland Proteste von Flüchtlingen, die, soweit ich weiß, erstmals im Begriff stehen, sich bundesweit zu organisieren. Haben Sie Kontakt zu solchen Organisationen? Und gibt es bereits eine Zusammenarbeit zwischen dieser unabhängigen Flüchtlingsbewegung und Beratungsstellen wie Ihrer, die eine engagierte Soziale Arbeit im Interesse der Flüchtlinge machen?

CR: Zum einen gibt es die "Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen", die derzeit diesen Protestmarsch nach Berlin organisiert. Die ist jetzt in Thüringen und wird bald in Erfurt sein, wo es dann auch wieder eine Kundgebung geben wird. Wir unterstützen die Karawane zunächst einmal finanziell, indem wir ihnen als Träger bzw. als Verein einen finanziellen Beitrag zur Verfügung stellen, damit sie selber entscheiden können, wo sie es gerade am nötigsten brauchen. Aber natürlich stehen wir auch in einem Austausch mit ihnen. Wir besuchen und begleiten die Karawane bei Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten und stehen mit ihr im Kontakt. Und dann gibt es noch das Refugee Forum "The Voice", das auch in verschiedenen Bundesländern sehr aktiv ist, zu dem immer auch ein Austausch und Kontakt besteht, sei es per Telefon oder Mail. Wir gucken, was passiert, bewerben auch ihre Veranstaltungen mit und machen sie öffentlich.

SB: Eine weitere Frage, die hier auf dem Workshop auch schon angesprochen wurde, betrifft die Schwierigkeit, über die konkrete Beratungstätigkeit hinaus zu einer politischen Arbeit zu kommen. Ich könnte mir vorstellen, daß Sie in der täglichen Beratungsarbeit schon sehr angefordert und aufgerieben sind. Was könnte getan werden, um Menschen und Organisationen, die nicht selbst in der Migrationsberatung tätig sind, die Anliegen der Flüchtlinge näherzubringen und damit auch den Protest weiterzutragen? Gibt es dazu Ansätze und Ideen?

CR: Wir selber haben das Glück, daß wir Stellen haben, die wirklich nicht nur beratungsbezogen sind. Bei uns gibt es den Auftrag der Multiplikatorenschulung in der Öffentlichkeitsarbeit und für die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien in Thüringen. Ein Teil der Arbeitszeit ist einfach dafür da, daß wir mit anderen Institutionen zusammenarbeiten, damit politisch Druck gemacht wird. Wir organisieren Veranstaltungen, zu denen auch Parteipolitiker eingeladen werden, die dann zu bestimmten, beispielsweise bildungspolitischen Themen im Flüchtlingskontext sprechen. Von daher haben wir selber die Möglichkeit, Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Flüchtlingsproteste zu machen und das voranzutreiben und sind dafür auch ein Stück weit schon bekannt geworden.

SB: Jetzt noch eine letzte, ein bißchen weitergreifende Frage. Es wird seitens der EU eher eine Politik der Flüchtlingsabwehr und Abschottung betrieben. Im Mittelmeerraum scheint es, wie Flüchtlingshilfsorganisationen seit Jahren aufzuklären bemüht sind, zu Todesfällen in unbekannter Höhe gekommen zu sein. Gegen westliche Einsatzkräfte - die EU-Agentur Frontex, aber auch die NATO - wurde bereits der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung erhoben. Wirkt sich dies auf Ihre Beratungstätigkeit aus? Spiegeln sich solche Tragödien in der Situation der Menschen, die zu Ihnen kommen?

CR: Das ist schwierig und an sich nicht Gegenstand unserer Beratung ...

SB: ... weil die Menschen aus den Mittelmeeranrainerstaaten gar nicht mehr hierherkommen?

CR: Genau. Wir bekommen häufig mit, daß jemand erzählt: Meine Schwester ist gerade beispielsweise in Griechenland oder in der Türkei und versucht, hierherzukommen. Und dann ist das Geld ausgegangen. Wir werden oft gefragt, was kann man denn jetzt tun, und dann merken wir, da sind uns letztlich auch die Hände gebunden. Es ist oft sehr, sehr schwierig, weil die Menschen bei ihren anderen Anliegen, die sie sonst noch haben in bezug auf den Arbeitsmarkt, die Ausbildung usw., erst einmal gehemmt sind, weil etwas wesentlich Wichtigeres, nämlich die Sorgen und Ängste um die eigene Schwester oder wen auch immer im Ausland, alles lähmen und diesen Prozeß, der eigentlich bei uns fortgeführt werden könnte, blockieren. Aber so ganz direkt haben wir damit nichts zu tun.

Wir machen allerdings manchmal Veranstaltungen zu diesem Thema, auf denen wir über Frontex sprechen, einen Film zeigen oder jemanden einladen, der gerade vielleicht ein, zwei Jahre auf Lesbos war und dann einfach berichtet. Wir machen Öffentlichkeitsarbeit und organisieren diese Veranstaltungen, um darauf hinweisen, was eigentlich an den EU-Außengrenzen passiert und was das auch mit uns als Bürger der EU zu tun hat. So etwas machen wir, aber im Beratungskontext ist das schwierig. Da bekommen wir immer wieder die Geschichten zu hören, wie lange welcher Weg gedauert hat und was alles unterwegs passiert ist.

SB: Gibt es jetzt noch etwas, was Ihnen für ein Schlußwort einfallen würde und was Sie zu dem gesamten Themenkomplex gern noch sagen möchten?

CR: Für mich steht nach wie vor im Vordergrund, daß die Gesetze in Deutschland sehr restriktiv sind und wir noch immer weit entfernt davon sind, eine offene Gesellschaft zu sein. Es wird immer alles schön plakatiert als "Orte der Vielfalt" [2]. Doch das ist überhaupt nicht so. Selbst die Gesetze, die es gibt, werden nicht eingehalten. Das finde ich skandalös. Und dann dieses öffentliche Zurschaustellen, was wir schon alles tun und wie toll wir sind - und wenn man sich aber ansieht, was faktisch umgesetzt wird, ist nach wie vor extrem viel zu tun.

SB: Vielen Dank, Frau Rehklau, für dieses Gespräch.

Außenansicht des Gebäudekomplexes der HAW Hamburg - Foto: © 2012 by Schattenblick

Die Kongreßstätte - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Department Soziale Arbeit, Berliner Tor 5
Foto: © 2012 by Schattenblick

Fußnoten:

[1] Siehe Workshopbericht im Schattenblick unter INFOPOOL → SOZIALWISSENSCHAFTEN → REPORT:
BERICHT/027: Quo vadis Sozialarbeit? - Beratung ohne Folgen (SB)

[2] "Orte der Vielfalt" ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen, wie es hieß, jede Form des Extremismus, bei der Städte, Gemeinden und Kommunen aufgefordert wurden, sich für Vielfalt, Toleranz und Demokratie zu engagieren. Die Kommunen konnten sich für ein Schild bewerben, das sie als "Orte der Vielfalt" in besonderer Weise auszeichnete.
http://www.orte-der-vielfalt.de/


Bisherige Beiträge zum 8. Bundeskongreß "Soziale Arbeit" im Schattenblick unter INFOPOOL → SOZIALWISSENSCHAFTEN → REPORT:

BERICHT/013: Quo vadis Sozialarbeit? - Anspruch, Profession und Fragen (SB)
BERICHT/014: Quo vadis Sozialarbeit? - Fürsorge und Menschenrecht (SB)
BERICHT/015: Quo vadis Sozialarbeit? - Adressat verzogen (SB)
BERICHT/016: Quo vadis Sozialarbeit? - Verlierer, Profitierer (SB)
BERICHT/017: Quo vadis Sozialarbeit? - Nach der Decke strecken... (SB)
BERICHT/018: Quo vadis Sozialarbeit? - Anspruch, Widerspruch und Praxis (SB)
BERICHT/020: Quo vadis Sozialarbeit? - Versuchen, scheitern, konstatieren - 1 (SB)
BERICHT/021: Quo vadis Sozialarbeit? - Versuchen, scheitern, konstatieren - 2 (SB)
BERICHT/022: Quo vadis Sozialarbeit? - Für die Starken (SB)
BERICHT/023: Quo vadis Sozialarbeit? - Kopflast (SB)
BERICHT/024: Quo vadis Sozialarbeit? - Vorbild Freiheit (SB)
BERICHT/025: Quo vadis Sozialarbeit? - Solidarnotstand... (SB)
BERICHT/026: Quo vadis Sozialarbeit? - Rückgewinnung (SB)
BERICHT/027: Quo vadis Sozialarbeit? - Beratung ohne Folgen (SB)
INTERVIEW/005: Quo vadis Sozialarbeit? - Sparen, kürzen und ersticken ... (SB)
INTERVIEW/006: Quo vadis Sozialarbeit? - Zeitgemäß human? (SB)
INTERVIEW/007: Quo vadis Sozialarbeit? - Ohne Netz mit doppeltem Boden (SB)
INTERVIEW/008: Quo vadis Sozialarbeit? - ... aber zusammen (SB)
INTERVIEW/009: Quo vadis Sozialarbeit? - Kontrollvorwände (SB)
INTERVIEW/010: Quo vadis Sozialarbeit? - ... aufs Erbe verlassen? (SB)
INTERVIEW/011: Quo vadis Sozialarbeit? - Der Abstand wächst (SB)
INTERVIEW/012: Quo vadis Sozialarbeit? - Auf der Rutschbahn (SB)
INTERVIEW/015: Quo vadis Sozialarbeit? - Sowohl als auch (SB)
INTERVIEW/016: Quo vadis Sozialarbeit? - Flicken, halten und verlieren (SB)
INTERVIEW/017: Quo vadis Sozialarbeit? - Heimkehr der Theorie (SB)

23. Februar 2013