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HAUSTIER/160: Reisen mit Haustieren - Ab Juli gilt die Chippflicht (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 9. Juni 2011

Reisen mit Haustieren: Ab Juli gilt die Chippflicht


Ab dem 3. Juli 2011 müssen Hunde und Katzen bei Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Nach diesem Stichtag endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Der Verband rät allen Tierhaltern, rechtzeitig die Urlaubsreise mit dem Haustier vorzubereiten. Wichtig ist unter anderem die kostenlose Registrierung beim Deutschen Haustierregister (DHR), um das Tier beim Verlust während des Urlaubs wieder finden zu können.

Die Regelungen für das Mitnehmen von Hunden und Katzen auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurden seit 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund oder seiner Katze von Deutschland aus in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt eine gültige Tollwutimpfung, die verpflichtende Kennzeichnung mit Mikrochip; sowie den Heimtierausweis. Dort trägt ein Tierarzt Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres ein. Da einige Länder spezielle Regelungen über den EU-Heimtierausweis hinaus haben, bietet der Deutsche Tierschutzbund über seine Urlaubs-Hotline 0228-60496-27 weitere Informationen.

Auch unter www.tierschutzbund.de/urlaubs-hilfe_tiere.html hat der Verband nützliche Tipps zu Reisen mit dem Haustier zusammengestellt.

Zu den Tipps gehört, dass ein Chip ohne Registrierung keinen umfassenden Schutz bietet. Jeder Tierhalter sollte sein Tier darüber hinaus vor Reiseantritt beim Deutschen Haustierregister kostenlos registrieren lassen. Das DHR gibt mögliche Vermissten- oder Fundmeldungen nicht nur an seine angeschlossenen 700 Tierschutzvereine und über 500 Tierheime weiter, sondern auch an andere deutsche und europäische Tierregister. Durch diese Vernetzung kann jederzeit auf über 5 Millionen Daten zugegriffen werden. Dieser Datenabgleich erspart dem Besitzer das Abtelefonieren aller Register. Aber was noch viel wichtiger ist: das Tier ist so auch im Urlaub geschützt.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 9. Juni 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2011