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FRAGEN/006: "Es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab" (tierrechte)


tierrechte 4.15 - Nr. 73, Dezember 2015
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V

"Es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab"

Interview mit Dr. Colin Goldner von Christina Ledermann


Ende April sprach eine Richterin des Obersten Gerichtshofes in New York zwei in einem Versuchslabor gefangen gehaltene Schimpansen das Recht auf persönliche Freiheit zu. Ein argentinisches Gericht urteilte 2014 ähnlich in Bezug auf das Orang-Utan-Weibchen Sandra. Wir sprachen mit Dr. Colin Goldner über die Bedeutung dieser Urteile. Goldner ist Tierrechtler, Psychologe und Autor. Für sein 2014 erschienenes Buch "Lebenslänglich hinter Gittern" hat er über zwei Jahre lang die Haltung von Großen Menschenaffen in deutschen Zoos recherchiert und katastrophale Verhältnisse vorgefunden.


Tierrechte: Was ist das Ziel der US-Tierrechtsorganisation "Nonhuman Rights Project", die hinter dem Urteil in New York steht?

Dr. Colin Goldner: Gründer und Hauptaktivist des Nonhuman Rights Project (NhRP) ist der Bostoner Rechtsprofessor Steven Wise, der, zusammen mit einer kleinen Gruppe von Anwälten, seit mehr als dreißig Jahren gegen die untragbaren Zustände in der US-Massentierhaltung kämpft. Im vorliegenden Fall erhob das NhRP vor dem State Supreme Court im US-Bundesstaat New York Klage auf Anerkennung von vier in Privatbesitz bzw. im Besitz eines Versuchslabors stehenden Schimpansen als Rechtspersonen. Wise und seine Mitstreiter bezogen sich in ihrer Klage auf das das sogenannte "Writ of Habeas Corpus", ein im US-amerikanischen Rechtssystem verankertes Instrument zur Freisetzung einer Person aus ungerechtfertigter Haft.


Tierrechte: Sobald ein Gericht Schimpansen als Rechtspersonen anerkennt, welche Folgen ergeben sich daraus?

Dr. Colin Goldner: Eine rechtsverbindliche Anerkennung des Personenstatus von Schimpansen würde sie davor bewahren, weiterhin in Zirkussen oder Zoos als Belustigungs- oder Schauobjekte dienen zu müssen oder anderweitig benutzt und ausgebeutet zu werden. Sie dürften nicht mehr für Pharmaversuche missbraucht oder als "Haustiere" gehalten werden. Da in Gefangenschaft geborene oder seit langer Zeit in Gefangenschaft lebende Tiere größtenteils keine Überlebenschance in freier Wildbahn hätten, müssten gesicherte Refugien eingerichtet werden. In den USA gibt es solche bereits in größerer Zahl.


Tierrechte: Welche Möglichkeiten könnten sich daraus für andere Tierarten ergeben?

Dr. Colin Goldner: Die großen Menschenaffen stellen den Dreh- und Angelpunkt des Verhältnisses Mensch-Natur dar, sie definieren wie nichts und niemand sonst die sakrosankte Grenzlinie zwischen Mensch und Tier: Sind sie festgeschrieben "auf der anderen Seite", sind das alle anderen Tiere mit ihnen. Würde die Grenze durchlässig, könnte das ein "Türöffner" sein, der letztlich allen Tieren zugute käme. Im besten Fall könnte das Öffnen eines ersten kleinen Spaltes zu einem radikalen Wandel des gesellschaftlichen Konsenses über das bisherige Verhältnis Mensch-Tier führen.


Tierrechte: Welche Konsequenzen haben diese Urteile bisher für die Menschenaffen in den USA und Argentinien?

Dr. Colin Goldner: Ende Juli 2015 revidierte das New Yorker Gericht seine Entscheidung vom April des Jahres und verfügte, dass die Schimpansen nun doch nicht in ein Primatenrefugium nach Florida überstellt werden müssten. Zeitgleich aber kündigte die Stony Brook University als Eigentümerin der beiden Laborschimpansen Leo und Hercules, für die die Klage angestrengt worden war, an, die Tiere Ende des Jahres freiwillig an das Refugium abzugeben. Das NhRP begrüßte das Einlenken von Stony Brook, legte aber gegen den Gerichtsentscheid, der auch die beiden privat gehaltenen Schimpansen Tommy und Kiko betraf, Rechtsmittel ein. Im ähnlich gelagerten Fall der Orang-Utan Dame Sandra, der Ende 2014 personale Grundrechte zugesprochen worden waren, ist eine Übersiedelung aus dem Zoo von Buenos Aires in ein Refugium des Great Ape Project nahe São Paulo in Brasilien geplant.


Tierrechte: Könnten die Urteile Einfluss auf die Situation der in Zoos und Laboren gehaltenen Primaten in Deutschland haben?

Dr. Colin Goldner: Ja, es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Die Zahl der Menschen, die die Haltung nicht-menschlicher Primaten in Pharmalaboren und in Zoos nicht nur ablehnen, sondern sich aktiv dagegen engagieren, steigt stetig an. Und selbst auf Behördenebene tut sich etwas. Unlängst wurde verfügt, dass Robby, der letzte Zirkusschimpanse Deutschlands, an eine (auf die Resozialisierung fehlgeprägter Menschenaffen spezialisierte) Einrichtung in Holland abgegeben werden muss.


Tierrechte: Kann die "Initiative Grundrechte für Menschenaffen" davon profitieren?

Dr. Colin Goldner: Einen etwas anderen Weg als das NhRP beschreitet die deutsche Sektion des Great Ape Project, die Anfang 2014 eine Initiative auf den Weg brachte, "Grundrechte für die Großen Menschenaffen" in der Verfassung zu verankern. In einer parlamentarischen Petition wurde der Bundestag aufgefordert, Orang-Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos als Rechtspersonen anzuerkennen und in ihren Grundrechten zu schützen. Hierzu solle Artikel 20a des Grundgesetzes entsprechend erweitert werden. Erwartungsgemäß wurde die Petition ein Jahr später abgelehnt. Gleichwohl hat sich der Aufwand gelohnt. Das Anliegen des Great Ape Project zeitigte enorme Resonanz in den Medien und weithin positives Feedback. Für 2016 ist ein neuer Anlauf geplant.


Tierrechte: Was ist aus Ihrer Sicht notwendig, um in Deutschland solche grundlegenden Entscheidungen zugunsten der Tiere zu erreichen?

Dr. Colin Goldner: Von der Mehrheit der heute in den Parlamenten sitzenden Abgeordneten werden die Forderungen nur müde belächelt. Allerdings sprach man vor nicht so langer Zeit auch Frauen oder Homosexuellen die ihnen zustehenden Rechte ab. Tatsächlich brauchte jede Antidiskriminierungskampagne einen langen Atem. Voraussetzung für einen Wandel ist kontinuierliche Aufklärungsarbeit, auch und gerade gegen herrschende Widerstände.


Dr. Colin Goldner gehört dem Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung an und ist zuständig für den Relaunch des "Great Ape Projects" (GAP).
http://greatapeproject.de

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Quelle:
tierrechte 4.15 - Nr. 73/Dezember 2015, S. 12-13
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
eMail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Januar 2016

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