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TIERHALTUNG/625: Nordrhein-Westfalen will Gefahrtierhaltung reglementieren (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 4. August 2014

NRW will Gefahrtierhaltung reglementieren

Deutscher Tierschutzbund begrüßt "Remmel-Initiative"



Nach einem erneuten Unfall mit einem Wildtier hat der Landesminister Johannes Remmel am Wochenende eine Gesetzesinitiative zur Gefahrtierhaltung in privater Hand angekündigt. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Initiative und mahnt dringenden Handlungsbedarf auch in anderen Bundesländern an. In dem aktuellen Fall wurde der Tierhalter von einer Puffotter gebissen und ist dem Tod nur knapp entkommen. So genannte Exoten - egal ob für den Menschen gefährlich oder nicht - können in Privathaltung kaum artgerecht gehalten werden. Als Folge landen diese Tiere immer häufiger in den Tierheimen.

"Wir brauchen dringend Regelungen für Zucht, Handel und Haltung von Wildtieren, denn tausende Tiere leiden in deutschen Wohnzimmern. Überforderung und die Abgabe im Tierheim oder gar das Aussetzen gehen häufig Hand in Hand. Die medienwirksamen Unfälle mit gefährlichen Exemplaren sind nur die Spitze des Eisberges", beschreibt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die Situation.

Am Beispiel der Puffotter (Bitis) wird das derzeitige Durcheinander an Regelungen deutlich: In Berlin und Hessen ist die Haltung verboten. In Bayern und Bremen ist ihre Haltung erlaubnispflichtig, das heißt grundsätzlich zwar verboten, aber ausnahmefähig. In Thüringen ist die Haltung dieser Tiere seit September 2011 erlaubt, aber an bestimmte Auflagen wie zum Beispiel einen Sachkundenachweis geknüpft. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg haben gar keine Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere. In Nordrhein-Westfalen sind allein in den letzten neun Monaten drei Halter von ihren Giftschlangen gebissen worden.

"Die Landesverordnungen sind ein erster, wichtiger, auch überfälliger Schritt. Wir brauchen aber dringend bundeseinheitliche Regelungen, denn wie will man es sonst rechtfertigen, dass die Haltung eines Tieres in dem einen Bundesland verboten, in einem anderen erlaubt ist? Und dank Internet und beinah wöchentlich stattfindender Tierbörsen ist es auch kein Problem, solche Tiere zu bekommen, egal in welchem Winkel der Republik man wohnt", ergänzt Schröder. In den letzten fünf Jahren mussten die über 700 Mitgliedstierschutzvereine hochgerechnet 30.000 Reptilien aufnehmen. Die Hälfte dieser Tiere waren verschiedene Wasserschildkrötenarten, gefolgt von Landschildkröten, Bartagamen und Nattern. Es landeten aber auch gefährliche Arten wie Schnappschildkröten, Riesenschlangen, Warane, Klapperschlangen oder ein Brillenkaiman in den Händen des Tierschutzes.


Weitere Informationen, sowie aktuelle Zahlen finden Sie hier:
www.tierschutzbund.de/exoten

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 4. August 2014
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2014