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TIERHALTUNG/714: Ferkelkastration - Der "Vierte Weg" muss versperrt bleiben (PROVIEH)


PROVIEH MAGAZIN - Ausgabe 3/2017
Magazin des Vereins gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.

Ferkelkastration: Der "Vierte Weg" muss versperrt bleiben

von Angela Dinter


Ferkel werden bis zu einem Alter von sieben Tagen ohne vorherige Betäubung von Landwirten oder deren Mitarbeitern kastriert. Das ist ganz legal. Hierzu wird der Hodensack aufgeschnitten, die Hoden herausgedrückt und mit der Hand abgerissen. Ab dem 01. Januar 2019 wird diese schmerzhafte Praxis nur dann erlaubt sein, wenn sie unter Schmerzausschaltung erfolgt.

Es gibt derzeit vier akzeptierte Methoden, um Ferkel vor diesem schmerzhaften Eingriff zu schützen. An erster Stelle ist hier die Ebermast mit und ohne Immunokastration (Kastration durch Impfung) zu nennen, denn diese beiden Methoden erfordern keinen schmerzhaften, chirurgischen Eingriff am Tier. Die Impfung gegen Ebergeruch darf vom Landwirt selbst durchgeführt werden.

Schweinehalter, die weiterhin nur kastrierte Tiere halten wollen, müssen zukünftig entweder die Injektionsnarkose oder die Inhalationsnarkose einsetzen. Beide Narkoseverfahren dürfen nur von Tierärzten angewendet werden. Und genau hier liegt das Problem. Landwirte scheuen den Aufwand und die Kosten, die durch den Besuch und die Leistung des Tierarztes entstehen.


Rechtsgutachten oder Armutszeugnis?

Mit einem Rechtsgutachten, in Auftrag gegeben vom bayrischen Bauernverband und anderen Nutztierlobbyisten, möchte der Bauernverband nun den Weg frei machen, um die Ferkelkastration unter Schmerzausschaltung selbst durchführen zu dürfen. In Norwegen ist eine Betäubungsmethode erlaubt, die nun auch in deutsche Ferkelställe Einzug halten soll: die Lokalanästhesie, besser bekannt als örtliche Betäubung. Der einzige, in Deutschland nicht für die Anwendung beim Schwein zugelassene Wirkstoff sorgt bei richtiger Anwendung durchaus für eine Schmerzreduktion oder sogar für eine Schmerzausschaltung. Ein gravierender Nachteil besteht aber darin, dass die korrekte Anwendung bei der Ferkelkastration mit zahlreichen Einstichen in Samenstrang und Hoden verbunden ist. Mehrere Studien haben gezeigt, dass die Schmerzhaftigkeit des Injektionsprozedere mit der Schmerzintensität der betäubungslosen Kastration gleichzusetzen ist. Wegen der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen fällt auch dieses Betäubungsverfahren in den Zuständigkeitsbereich der praktizierenden Tierärzte, die sich mehrheitlich gegen die Anwendung dieser nicht praxistauglichen und höchst schmerzhaften Methode aussprechen. Die Initiatoren des Rechtsgutachtens fordern nun, dass Landwirte dieses Betäubungsverfahren vor Kastrationen zukünftig selbst anwenden dürfen und kein Tierarzt mehr vor Ort sein muss.


Vorsicht Sackgasse!

Nun greifen Bauern- und Schweinezuchtverbandsvertreter mehrerer Bundesländer diese aus unserer Sicht tierschutzwidrige Forderung auf und appellieren an Landwirtschaftsminister Christian Schmidt, die Anwendung der Betäubungssubstanz und des -verfahrens für Landwirte zu erlauben. Auch Schmidt spricht sich neuerdings für den "vierten Weg" bei der Ferkelkastration aus. Hierzu haben die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V. (TfvL e.V.) Stellung bezogen.

Herr Prof. Thomas Blaha, der Vorsitzende der TVT, schreibt: "Die Verabreichung einer Lokalanästhesie in diesem sensiblen Bereich ist für die Tiere hochgradig schmerzhaft, die Tiere sind durch die Fixation und die Injektion selbst gestresst und der Schmerz wird nicht unbedingt komplett ausgeschaltet. Darüber hinaus können vermehrt Wundheilungsstörungen auftreten. Nicht zuletzt wird den Tieren ihre körperliche Unversehrtheit genommen. Die Kastration unter Lokalanästhesie, teilweise durchgeführt von Laien, die sicherlich nicht immer die richtige Stelle für die Inlektion treffen, ist für uns deshalb keine sinnvolle Alternative."

Der TfvL e.V. beschreibt in seiner Pressemitteilung sehr detailliert, wieso diese Betäubungsvariante keine Alternative zur Vollnarkose darstellt und sieht darin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz:

"Wann wird die Branche endlich einsehen, dass man diese Massen billigen Schweinefleisches nicht erzeugen kann, ohne die Tiere zu quälen, Gesetze zu missachten und die Kosten für die verursachten Umweltschäden der Allgemeinheit aufzudrücken?"

Diese Frage ist berechtigt und die Antwort aller Wahrscheinlichkeit nach deprimierend. Deshalb wird PROVIEH mit Ihrer Hilfe dieser Ignoranz gegenüber Tieren, Umwelt und Verbrauchern gegenübertreten und unseren Mitgeschöpfen weiterhin in allen politischen Gremien eine Stimme verleihen.

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Quelle:
PROVIEH MAGAZIN - Ausgabe 3/2017, Seite 14-15
Herausgeber: PROVIEH - Verein gegen
tierquälerische Massentierhaltung e.V.
Küterstraße 7-9, 24103 Kiel
Telefon: 0431/248 28-0, Telefax: 0431/248 28-29
E-Mail: info@provieh.de
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PROVIEH erscheint viermal jährlich.


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2017

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