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JAGD/126: Skandal um Novellierung des Jagdrechts (TSB)




Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 7. Dezember 2012

Skandal um Novellierung des Jagdrechts

Deutscher Tierschutzbund kritisiert massive Einflussnahme der Jagdverbände

Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die massive Beeinflussung der Politik durch die Jägerschaft. Wenige Tage nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt hatte, wurde dieser nun offenbar wieder zurückgezogen. Die Vermutung: Die Jagdlobby sperrt sich gegen Änderungen und versucht, die Debatte auszusitzen und zu blockieren. Das Ministerium lässt das offenbar geschehen.

Das BMELV hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften umsetzen sollte. Eine Änderung des seit Jahrzehnten nahezu unangetasteten Bundesjagdgesetzes war somit unumgänglich geworden. Zudem waren ein grundsätzliches Verbot der Fütterung und Medikamentenverabreichung sowie eine Anpassung der Jagdzeiten beim Reh vorgesehen. Dies hätte die Jägerschaft in ihrem geradezu grotesk anmutenden "Trophäenkult" beschränkt, der es ihnen erlaubt, sich Wildtiere wie Rehböcke durch Fütterung im Winter regelrecht heranzuzüchten, um in den Sommermonaten starke und schöne Geweihe "ernten" zu können. Wildbiologisch ist dies jedoch ebenso unsinnig wie aus Sicht des Tier- und Naturschutzes verfehlt.

Erste Anzeichen für den Jagd-Lobbyeinfluss erkannte der Deutsche Tierschutzbund schon an dem Verteiler. Der Gesetzentwurf wurde zur Kommentierung nur an ausgewählte Jagd- und wenige Naturschutzverbände, nicht aber an Tierschutzorganisationen verschickt. Nun wird der Entwurf zurückgezogen, ohne nachvollziehbare Begründung. "Offenbar schreckt die Bundesregierung vor der Jagdlobby zurück, anders kann man das Verfahren kaum noch deuten", äußert sich Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Notwendige Anpassungen an das Jagdrecht waren auch in den vergangenen Jahren immer wieder blockiert worden.

Die Tierschützer appellieren schon seit vielen Jahren an die Politik, dringend notwendige Änderungen beim Jagdrecht vorzunehmen. Insbesondere tierschutzwidrige Jagdmethoden wie die Fallenjagd, aber auch die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren und der Abschuss von Haustieren müssten verboten sowie die überlangen Jagdzeiten angepasst werden. Es sei zudem nicht hinnehmbar, dass die Tötung von geschützten und bedrohten Tierarten nach wie vor durch das Jagdrecht gedeckt sei, teilte der Verband in Bonn mit.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 7. Dezember 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2012