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JUSTIZ/201: Wildtierverbot im Zirkus auf kommunaler Ebene nicht möglich (Stadt Mannheim)


Stadt Mannheim - Pressemitteilung von Donnerstag, 29. Juli 2010

Wildtierverbot im Zirkus auf kommunaler Ebene nicht möglich


In Mannheim gastieren relativ wenige Zirkusse, die neben akrobatischen Darbietungen und Clown-Nummern auch exotische Tiere zur Schau stellen. Ein komplettes Verbot von Wildtieren in Zirkussen ist dagegen auf kommunaler Ebene nicht möglich.

Bereits im Juni 2010 hat die Stadtverwaltung den Gemeinderat nach einem Antrag, das Halten von Wildtieren in Zirkussen in Mannheim zu verbieten, über die entsprechende Rechtslage informiert (Informationsvorlage Nr. 233/2010). Daraus ist ersichtlich, dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, Zirkussen, die Wildtiere zur Schau stellen, öffentliche Plätze vorzuenthalten. Ein entsprechendes Verbot, das die Stadt Chemnitz 2007 erlassen hatte, wurde gerichtlich für rechtswidrig erklärt, da es unzulässig in das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung eingreift.

Die Stadt Mannheim verurteilt jede Art des tierschutzwidrigen Haltens von Tieren und tritt diesen mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln konsequent entgegen. Mangels spezieller gesetzlicher Vorschriften zur Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben werden dazu das "Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie die Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen" herangezogen. Auf dieser Basis führen die Tierschutzbehörde und die Amtsveterinäre des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung äußerst engmaschige - teilweise tägliche - Kontrollen von in Mannheim gastierenden Zirkusbetrieben durch. Diese tierärztlichen Kontrollen erfolgen teilweise unangemeldet und umfassen die Prüfung auf frühere Beanstandungen des Betriebs - auch an anderen Spielorten -, die medizinische Untersuchung der Tiere, die Prüfung der Gehege sowie die Kontrolle des so genannten Bestandsbuchs. Im Einzelfall werden als Teil der Kontrollen sogar Zirkusvorstellungen besucht. Werden dabei Verstöße festgestellt, werden diese konsequent geahndet und ihre Beseitigung durchgesetzt.

Bei dem bis vor Kurzem in Wallstadt gastierenden Zirkus wurden bei mehreren Kontrollen keine Verstöße festgestellt.

Das BMELV hat im März 2010 eine Überarbeitung des Säugetiergutachtens sowie der Zirkusleitlinien angekündigt und die Kommunen um ihre Stellungnahme gebeten. Die Stadt Mannheim hat das Ministerium aufgefordert, in den überarbeiteten Vorschriften zur Haltung von Zirkustieren tierschutzrechtliche Aspekte stärker zu berücksichtigen und insbesondere die Haltung von Großkatzen, Großbären, Robben, Elefanten, Flusspferden und Giraffen zu untersagen.


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Quelle:
Pressemitteilung von Donnerstag, 29. Juli 2010
Herausgeber:
Stadt Mannheim
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2010