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JUSTIZ/220: Nacktkatzenzüchterin darf nicht mehr züchten (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 24. September 2015

Nacktkatzenzüchterin darf nicht mehr züchten:

Deutscher Tierschutzbund begrüßt Gerichtsentscheid


Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das gestern vom Verwaltungsgericht in Berlin gefällte Urteil gegen eine Berliner Nacktkatzenzüchterin. Das Gericht untersagte ihr gestern die weitere Zucht mit ihren Katzen der Rasse "Canadian Sphinx". Die Züchterin hatte zuvor gegen die Auflagen des Veterinäramtes geklagt, das sie dazu aufgefordert hatte, die Zucht zu unterlassen und ihren Zuchtkater kastrieren zu lassen. Insbesondere haarlos gezüchtete Katzen ohne funktionsfähige Tasthaare leiden unter den negativen Begleiterscheinungen ihrer Zucht: Sie können sich schlechter orientieren bzw. mit ihren Artgenossen kommunizieren.

"Das gestrige Urteil ist ein sehr erfreuliches Signal für den Tierschutz", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Es darf nicht sein, dass ein vom Menschen gefördertes Rassebild zur Folge hat, dass mit Tieren gezüchtet wird, deren Aussehen einem Gendefekt zugrunde liegt, der ihnen gesundheitlich nicht förderlich ist." Da das gestrige Urteil eine grundsätzliche Bedeutung hat und wegweisend für weitere Verbote sein könnte, hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Haarlosigkeit birgt gesundheitliche Probleme

Je nach Individuum und Zuchtlinie sind die Tasthaare der Sphinx-Katze gekräuselt, fehlen ganz oder sind nur rudimentär vorhanden bzw. brechen sehr leicht ab. Tasthaare sind ein überaus wichtiges Sinnesorgan der Katze; wenn sie fehlen ist dies als Schaden und Leiden anzusehen, urteilte das Berliner Gericht. Allgemeine Haarlosigkeit bedingt zudem eine Störung der Wärmeregulation, was auch daran zu erkennen ist, dass die Tiere einen erhöhten Stoffwechsel haben und mehr fressen müssen als behaarte Katzen. Ein Katzenleben mit regelmäßigem Freigang, ohne die Gefahr schnell zu frieren, leicht verletzt zu werden oder einen Sonnenbrand zu bekommen, ist für diese Tiere oftmals nicht möglich.

Verbindliche Regeln für Qualzuchten fehlen

Das Qualzuchtgutachten von 1999, an dem der Deutsche Tierschutzbund von Anfang an mitgearbeitet hat, empfiehlt zwar nur ein Zuchtverbot für Tiere ohne Tasthaare, spricht sich jedoch bei Nackthunderassen für ein generelles Verbot von Defektgenträgern aus. Das Tierschutzgesetz bleibt in seiner Formulierung zu Qualzuchten auch nach seiner Novellierung noch zu schwammig. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb eine Verschärfung und insbesondere Konkretisierung des § 11b des Tierschutzgesetzes und eine Überarbeitung des Qualzuchtgutachtens. "Die gestrige Gerichtsentscheidung ist richtig, aber leider nur eine Einzelfallentscheidung", erklärt Schröder. "Wir brauchen dringend eine verbindliche Definition von Qualzucht-Merkmalen, damit Veterinärämter und die Justiz strikter durchgreifen können." Aber auch die Zuchtverbände seien gefragt, sich klar gegen Rassen mit Qualzuchtmerkmalen zu positionieren und Rassestandards nicht so zu konzipieren, dass die Zuchtziele mit Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sind.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 24. September 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2015

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