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PELZTIER/072: Gegen eine Kehrtwende in der Debatte um ein Verbot der Pelztierhaltung (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 5. Februar 2016

Verbot der Pelztierhaltung:

CDU-Ausschussmitglieder stellen sich gegen Bundesminister Schmidt


Der Deutsche Tierschutzbund sieht die Entwicklung in der Debatte um ein mögliches Pelztierverbot mit Sorge und warnt vor einer möglichen Kehrtwende zum Leidwesen der Tiere. Aktuell gibt es seitens der zuständigen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Widerstand gegen ein solches Verbot, wie aus Kreisen des Ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung sowie Presseberichten zu erfahren ist. Damit fällt die Unionsfraktion Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) in den Rücken, der sich, wie auch der Bundesrat, klar für ein Verbot der Pelztierhaltung ausgesprochen und gesetzgeberische Lösungsansätze vorgelegt hatte. Der Deutsche Tierschutzbund fordert Minister Schmidt auf, seinen Worten Taten folgen zu lassen. Gleichzeitig wendet sich der Verband in einem Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses.

"Wir appellieren an die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, ebenfalls mit der Zeit zu gehen und das Verbot der Pelztierhaltung zu unterstützen", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Es gibt keinen vernünftigen Grund, Tiere für die Gewinnung von Luxusartikeln in Gefangenschaft zu halten und zu töten. Freiwillige Selbstverpflichtungen helfen weder weiter, noch sind sie von den Farmbetreibern zu erwarten. Dasselbe gilt für untaugliche Symptombekämpfung bei den Haltungsbedingungen. Minister Schmidt muss nun Rückgrat zeigen und das angekündigte Verbot der Pelztierhaltung gegen die Widerstände in der Union durchsetzen."

Bereits seit 2011 hätten die bestehenden Farmen laut der 2006 erlassenen

Pelztierhaltungsverordnung den Tieren zumindest größere Gehege zukommen lassen müssen. Dass sich die Farmen bis heute weigern, entsprechende Vorgaben umzusetzen, macht deutlich, dass freiwillige Vereinbarungen nicht zielführend sind.

Berufsfreiheit aufgrund von Übergangsfristen nicht gefährdet

Die Befürchtung einiger Politiker, dass durch ein Verbot der Pelzgewinnung in Deutschland ein verfassungswidriger Eingriff in die Berufsfreiheit vorliegt, ist unbegründet, da entsprechende Übergangsfristen gewährt werden. Der Formulierungsvorschlag des Bundeslandwirtschaftsministerium sieht vor, dass vorhandene Betriebe für zehn weitere Jahre unverändert bestehen dürfen - aus Sicht der Tierschützer eine mehr als lange Zeit, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Pelzgewinnung in Deutschland seit Jahren ein Auslaufmodell ist und die Pelzfarmer sich auf die Situation einstellen konnten. Derzeit existieren in Deutschland noch zehn Nerzfarmen.

Pelztierhaltung nicht vergleichbar mit landwirtschaftlicher Tierhaltung

Der in der Debatte gezogene Vergleich der Pelztierhaltung mit landwirtschaftlicher Tierhaltung bringt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der Annahme, ein Pelztierfarmverbot könne ein Einfallstor für weitere Tierhaltungsverbote sein. Diese Befürchtung lässt allerdings völlig außer Acht, dass die Haltung von Nerzen nicht mit anderen Zweigen der landwirtschaftlichen Tierhaltung verglichen werden kann. Denn es handelt sich dabei um Tiere, die nicht domestiziert sind, zudem nur wegen ihres Fells in winzigen Käfigen gehalten und letztlich getötet werden. Aus Tierschutzsicht mangelt es somit eindeutig an dem gemäß Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund zur Tötung von Tieren. Zahlreiche andere europäische Länder, wie Österreich, Großbritannien oder die Niederlande, haben bereits Pelztierfarm-Verbote erlassen.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 5. Februar 2016
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2016

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