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POLITIK/434: Schächten - Staatsziel Tierschutz wird gestärkt (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 6. Juli 2007

Bundesrat entscheidet heute über Schächten:

Staatsziel Tierschutz wird gestärkt


Am heutigen Freitag berät der Bundesrat über das "Gesetz zur Änderung des Paragrafen 4a des Tierschutzgesetzes - Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten". Der Deutsche Tierschutzbund geht von der Zustimmung der Länderkammer aus. Die rechtliche Verschärfung ist ein wichtiger Schritt, um dem Staatsziel Tierschutz gerechter zu werden und Tiere vor Leid zu bewahren. Der Deutsche Tierschutzbund fordert zugleich eine Kennzeichnungspflicht für Fleisch von geschächteten Tieren.

Mit einer Zustimmung reagiert der Bundesrat auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil von November letzten Jahres. Dieses konnte so interpretiert werden, dass dem betäubungslosen Schächten neue Freiräume eingeräumt würde. Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich unmittelbar nach dem Urteil mit einer fundierten juristischen Bewertung an führende Politiker aller Parteien gewandt, um eine schnelle Lösung herbeizuführen und jede Urteilsinterpretation zu Lasten des Tierschutzes zu verhindern. Das zeigt nun erste Erfolge.

"Wir brauchen diese gesetzliche Klarstellung. Das aber ist nur ein erster Schritt. Bei allem Respekt vor Religionen und Brauchtum, es bleibt bei unserer Forderung, das Schächten ausnahmslos zu verbieten," erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zu heutigen Abstimmung in der Länderkammer. Apel fordert zudem eine Kennzeichnung von geschächtetem Fleisch sowie Produkten, die solches enthalten und für den Verbraucher unerkannt im Handel angeboten werden.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Paragrafen 4 a des Tierschutzgesetzes, das u.a. auf Initiative Hessens zustande kam, soll das Schächten für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften mit einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich möglich bleiben. Mit der Gesetzesänderung soll jedoch erreicht werden, dass den Tieren zukünftig erhebliche Schmerzen und Leiden durch das Schächten erspart bleiben. Die Ausnahmegenehmigung ist dann an den Nachweis gebunden, dass "bei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zu dem Schlachten mit der vorgeschriebenen vorherigen Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten". Nach Zustimmung der Länderkammer muss der Deutsche Bundestag über das Gesetz beraten.

Trotz des Bundesverwaltungsgerichtsurteils von November - wonach Tiere trotz der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz geschächtet werden dürfen - bleibt das Schächten auch heute schon prinzipiell verboten, stellt der Deutsche Tierschutzbund klar. Schächten als Ausnahmeregelung unterliegt strengen Genehmigungsverfahren und ist an strikte Auflagen geknüpft. Das betäubungslose Schlachten ohne Genehmigung der zuständigen Behörden ist illegal


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 6. Juli 2007
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2007