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POLITIK/462: Zirkusregisterverordnung tritt in Kraft (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 19. März 2008

Zirkusregisterverordnung tritt morgen in Kraft


Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Inkrafttreten der Zirkusregisterverordnung (ZirkRegV) am 20. März. Damit wird es endlich möglich sein, die Bedingungen der Tierhaltung in Zirkusbetrieben nachhaltig und konsequent zu verfolgen. Die Tierschützer verweisen darauf, dass damit allerdings die Bundesratsinitiative von 2003 nur zum Teil umgesetzt wird. Nach wie vor fehle das dringend notwendige Haltungsverbot für Affen, Bären und Elefanten im Zirkus.

"Die Datenerfassung, die in der "Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten" geregelt ist, ist ein wichtiger Schritt für die Behörden, Entscheidungsgrundlagen für die mehr als 310 in Deutschland existierenden Wanderzirkusse zu schaffen", erklärt die Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, Dr. Brigitte Rusche. "Sie erleichtert es den Veterinärbehörden, Zirkusunternehmen, die bereits einmal wegen ihrer schlechten Tierhaltung aufgefallen sind, kontinuierlich im Auge zu behalten".

"Wichtiger wäre aber nach wie vor ein klares Haltungsverbot zumindest für einige Wildtierarten in Zirkussen. Das Leid der Affen, Bären, Elefanten und anderer Wildtiere ist in den oft ungenügenden Unterbringungen immens." Bund und Länder sind aufgefordert, endlich ein Haltungsverbot für Wildtiere anzugehen.

Viele Wildtierarten leiden in Zirkusbetrieben, da die besonders hohen Ansprüche an ihre Haltung, Pflege, Ernährung und Betreuung grundsätzlich in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden können. Dies gilt insbesondere für Elefanten, Bären und Affen. Viele europäische Länder wie zum Beispiel Österreich, Finnland und Ungarn haben hieraus bereits rechtliche Konsequenzen gezogen und das Mitführen sämtlicher Wildtierarten in Zirkussen untersagt. Auch Dänemark und Schweden beschränken das Mitführen von Wildtieren im Zirkus erheblich.

Der Deutsche Bundesrat hatte die Bundesregierung 2003 aufgefordert, Zirkusbetriebe in einer Datenbank zentral zu erfassen (Zirkuszentralregister) und ein grundsätzliches Haltungsverbot für Affen, Bären und Elefanten in Zirkussen zu erlassen.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 19. März 2008
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2008