Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/577: EU-Versuchstierrichtlinie tritt in Kraft (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 22. Oktober 2010

EU-Versuchstierrichtlinie tritt in Kraft: Tierschützer erinnern Bundesregierung an Koalitionsvertrag


Die EU-Kommission hat vorgestern die neue EU-Versuchstierrichtlinie veröffentlicht. Damit fällt für die EU-Mitgliedstaaten auch der Startschuss für die zweijährige Umsetzungsfrist in nationales Recht. In Deutschland steht damit die Novellierung des Tierschutzgesetzes an. Eine große Herausforderung für die Tierschützer, da es nun gilt sicherzustellen, dass die derzeit national gültigen Tierversuchsregelungen nicht abgeschwächt werden. Gleichzeitig bieten verschiedene Bestimmungen der neuen Richtlinie die Möglichkeit, in Deutschland effektive und längst überfällige Maßnahmen zu ergreifen, um die immer weiter explodierenden Tierversuchszahlen (zuletzt 2,8 Millionen verbrauchte Versuchstiere pro Jahr) endlich in den Griff zu bekommen. Und dieses Ziel hat sich die Bundesregierung immerhin im Koalitionsvertrag zur Pflicht gemacht.

Trotz aller Enttäuschung, dass die auf EU-Ebene verabschiedeten Regelungen für Versuchstiere weit hinter den Erwartungen der Tierschützer zurückbleiben, müssen nun zumindest die positiven Neuerungen vollständig in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies bedeutet in einigen Bereichen grundlegende Änderungen. So sieht die Richtlinie vor, dass Versuche, die mit starken Leiden verbunden sind, nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden sollen. "In Deutschland verbreitet die Forschungslobby schon lange die unhaltbare Behauptung, in Tierversuchen würden die Tiere gar nicht leiden. Aber wir sind uns sicher, dass jetzt ein Proteststurm losbrechen wird, wenn hierfür nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Dabei würde dies nur bedeuten, dass auch für Tierversuche gilt, was unsere Gesellschaft für andere Bereiche des Umgangs mit Tieren längst festgelegt hat: Tieren dürfen keine lang anhaltenden erheblichen Leiden zugefügt werden!" erläutert Brigitte Rusche, Leiterin der Akademie für Tierschutz und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes.

Neben einem Verbot von Affenversuchen und der Verpflichtung, Tierversuche durch Alternativmethoden zu ersetzen, fordern die Tierschützer auch mehr Transparenz im Tierversuchsbereich. "Es muss endlich Schluss sein mit der Geheimniskrämerei um Tierversuche und ihre behördliche Genehmigung. Steuerzahler und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, wozu ihr Geld in den Tierversuchslaboratorien von Universitäten und Industrie verwendet wird", so Rusche abschließend.

Der Deutsche Tierschutzbund begleitet die Umsetzung der Richtlinie mit seiner Kampagne "Entwürdigt. Entstellt. Entsorgt. Tiere in Versuchen". Mehr dazu unter
www.tierversuchsprotest.de


*


Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 22. Oktober 2010
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2010