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POLITIK/651: Aigner-Entwurf zum Tierschutzgesetz im Kabinett (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 21. Mai 2012

Aigner-Entwurf zum Tierschutzgesetz im Kabinett



Am 23. Mai bringt Bundesministerin Ilse Aigner ihre Vorschläge zur Änderung des Tierschutzgesetzes in das Kabinett ein. Notwendig wurde die Änderung des Tierschutzgesetzes, da die EU-Tierversuchsrichtlinie bis Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muss. In dem Zuge hat das Bundesministerium weitere Einzelthemen aufgegriffen. Dazu gehört u. a. das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2017 und die Präzisierung des sogenannten Qualzuchtparagrafen. Nach vorliegenden Informationen plant die Bundesministerin zudem noch kurzfristig, Regelungen zum Verbot von einzelnen Wildtierarten, mit Ausnahme der Elefanten, für Zirkusbetriebe aufzunehmen. Auch wenn Einzelschritte zu begrüßen sind: Mit ihren aktuellen Vorschlägen bleibt die Ministerin bisher weit hinter den tierschützerischen Notwendigkeiten zurück, stellt der Deutsche Tierschutzbund fest.

"Die wenigen Tierschutzthemen, die Ilse Aigner ins Gesetzesverfahren einbringt, reichen bei Weitem nicht aus. Das ist besonders dramatisch angesichts der Tatsache, dass wir seit zehn Jahren ein Staatsziel Tierschutz haben und daraus folgende Konsequenzen bisher noch nicht durchgreifend in Gesetze eingearbeitet wurden", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zu der Kabinettsvorlage aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium.

So sei bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie noch genügend Spielraum für eine Verschärfung des Gesetzes und der ausführenden Verordnung. Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation bemängelt u. a., dass es nicht einmal eine Vorrangs-Zielbestimmung zur Förderung alternativer, tierversuchsfreier Verfahren gibt, obwohl dies auf Basis der EU-Verordnung möglich gewesen wäre. Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag sogar noch ausdrücklich für Alternativen ausgesprochen. "Die christlich-liberale Koalition stellt den Tierschutz, die Mitgeschöpflichkeit hinter den Forscher-Ehrgeiz zurück. Das entspricht nicht dem Staatsziel im Grundgesetz", so Schröder.

Positiv bewertet der Verband allein das angestrebte Verbot des Schenkelbrandes. Die klarere Fassung des Qualzuchtverbotes ist zu begrüßen, hier fehlt aber eine konkrete Auflistung von Merkmalen, die unter die Verbotsbestimmung fallen, bleibt der Aigner-Vorschlag unkonkret. Damit ist dieser Paragraf in der Anwendung kaum vollzugsfähig. Zum Thema unbetäubte Ferkelkastration enthält der Gesetzesentwurf zwar den Hinweis, dass es längst Alternativen gibt, aber trotzdem soll der grausame Eingriff noch bis 2017 erlaubt sein. Auch das angekündigte Verbot der Kleingruppenkäfige für Legehennen ist gescheitert, weil die Bundesministerin die Umsetzung einer entsprechenden Bundesratsentscheidung verweigert.

"Wir setzen darauf, dass es im nun folgenden parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag und auch in der Länderkammer eine Mehrheit von Tierfreunden gibt, die diesen derzeit stotternden Motor wieder auf Fahrt bringen. Es muss gelingen, weitere Verbesserungen durchzusetzen", hofft Thomas Schröder.


Mehr Informationen zu einer aus Sicht des Tierschutzes umfassenden Tierschutzgesetz-Novellierung finden Sie hier:
http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenbank_free/Stellungnahmen/Eckpunktepapier_Novellierung_Tierschutzgesetz_110901.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 21. Mai 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2012