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POLITIK/662: Bauern stehen zum Tierschutz (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 4 September 2012

Bauern stehen zum Tierschutz

DBV-Präsidium verabschiedet Erklärung zur Stellungnahme des Bundesrates



Die landwirtschaftlichen Tierhalter stehen für eine tiergerechte Haltung und treten tagtäglich für das Wohlbefinden ihrer Tiere ein. Zu dieser Feststellung kommt der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Erklärung des Präsidiums zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Der DBV weist in seiner Erklärung darauf hin, dass die Bauern die Weiterentwicklung eines wissenschaftlich begründbaren Tierschutzes voll und ganz mittragen.

Die vom Bundesrat vorgelegte Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes bezeichnet der Bauernverband in seiner Erklärung aber als ein in weiten Teilen unüberlegtes "Wunschkonzert".

Die Erklärung des DBV-Präsidiums setzt sich im Detail mit den Einzelpunkten der Stellungnahme des Bundesrates auseinander. Dazu gehören der Ausstieg aus der Kastration bei Mastschweinen, ein Tierschutzlabel, ein Sachkundenachweis, Havarie- und Brandschutzpläne, Umgang mit elektrischem Strom, Berücksichtigung von Tierschutzindikatoren und Evaluierung von Alternativen zur Ferkelkastration.


Erklärung des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes vom 04. September 2012
zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Allgemeine Anmerkung

Grundanliegen eines jeden Landwirtes, auch in ökonomischer Hinsicht, ist die tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere und deren Wohlbefinden. Der DBV unterstützt in diesem Sinne die Weiterentwicklung eines wissenschaftlich begründbaren und aus Wettbewerbsgründen mindestens europäisch verankerbaren Tierschutzes. Dieser kann nur dann wirksam sein, wenn er in der Praxis der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung umsetzbar ist. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat bereits im Februar am Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Hinblick auf die Auswirkungen für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung Kritik geübt. Gegenüber dem vorgelegten Gesetzesentwurf der Bundesregierung gleicht der weitreichende Forderungskatalog des Bundesrates allerdings eher einem in weiten Teilen unüberlegten Wunschkonzert:


Betäubung bei nicht-kurativen Eingriffen

Der Aktionismus einiger Bundesländer wird auch bei der Forderung deutlich, die Ausnahmen vom Betäubungsgebot bei allen nicht-kurativen Eingriffen am Tier weiter einzuschränken. Hierbei werden weder die Belastungen für das Tier noch für den Menschen durch diese Betäubung bzw. das Betäubungsmittel berücksichtigt. Ebenfalls wird die Frage nicht beantwortet, welche zugelassenen Mittel für eine Betäubung zur Verfügung stehen. Der DBV setzt weiterhin darauf, fachlich fundiert und wissenschaftlich begleitet an Weiterentwicklungen und ggf. Alternativen zu nicht-kurativen Eingriffen zu arbeiten. Diese müssen aber praxis- und marktreif sowie ökonomisch für die Betriebe tragbar sein, bevor sie in der Branche umgesetzt werden können.


Tierschutzlabel

Die Einführung eines Tierschutzlabels mit staatlichen Vorgaben sieht der Deutsche Bauernverband kritisch. Wenn Marktpotenzial für ein solches Label mit der Chance zum Erzielen eines Mehrpreises vorhanden ist, dann sollte dies statt staatlich verordnet freiwillig von der Wirtschaft eingeführt werden. Staatliche Vorgaben für ein Tierschutzlabel indes könnten fälschlicherweise den Eindruck vermitteln, dass Tierschutz in nicht gelabelten Tierhaltungen keine Rolle spielt, obgleich sich die Tierhaltung in den zurückliegenden Jahren enorm weiterentwickelt hat.


Sachkundenachweis

Landwirte haben bereits durch ihre fundierte und umfassende Ausbildung eine hohe Sachkunde im Umgang mit landwirtschaftlichen Nutztieren. Insofern darf die Forderung nach einem Sachkundenachweis nicht für ausgebildete Landwirte, nicht für landwirtschaftliche Auszubildende und auch nicht für unter unmittelbarer Aufsicht eines Landwirtes arbeitende Mitarbeiter gelten.


Havariepläne/Brandschutz

Brandschutz und funktionstüchtige Belüftungsanlagen mit entsprechenden Warnsystemen sind ein wichtiges Anliegen eines jeden Landwirts und in dessen ureigenem Interesse zum Schutz des Tierbestandes. Soweit gesetzliche Regelungen notwendig sind, gehören diese nicht ins Tierschutzgesetz sondern sind allenfalls im Baurecht unterzubringen.


Elektrischer Strom

Im Hinblick auf das vorgeschlagene Verbot der Verwendung von Geräten, deren Anwendung mit der Einwirkung elektrischen Stroms auf die betroffenen Tiere verbunden ist, möchte der Deutsche Bauernverband klargestellt wissen, dass elektrische Weidezäune und Impulsgeber hiervon ausgenommen sind.


Tierschutzindikatoren

Die Berücksichtigung von Tierschutzindikatoren ist zwar sinnvoll und entspricht auch dem europäischen Ansatz, jedoch fehlen derzeit noch Verfahren, die in der Praxis schnell, einheitlich und einfach umsetzbar sind. Eine gesetzliche Verankerung von Tierschutzindikatoren ist deswegen zu früh und muss sorgfältig vorbereitet werden.


Ferkelkastration

Der Deutsche Bauernverband weist noch einmal darauf hin, dass es derzeit keine praxis- und marktreifen Alternativen zur Ferkelkastration gibt, die flächendeckend umsetzbar sind. Vor diesem Hintergrund wird unterstützt, dass der Bundesrat dieses indirekt durch seine Forderung aufgreift, die Bundesregierung möge bis spätestens 31.12.2014 einen Bericht vorlegen, ob und wie alternative Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration praktikabel umgesetzt werden können.

Ferner gibt der Deutsche Bauernverband zu bedenken, dass die alleinige Ausrichtung auf die Ebermast zu unerwünschten Strukturwirkungen bei Landwirten wie auch Schlachthöfen führen kann.

Darüber hinaus führen nationale Alleingänge zu Wettbewerbsverzerrungen, schaden dem Standort Deutschland und letztendlich auch dem Tierschutz, wenn die Tierhaltung in andere Regionen mit niedrigeren Tierschutzstandards als in Deutschland abwandert.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. September 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2012