Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/717: Landtag Sachsen berät über die Tierschutz-Verbandsklage (MfT)


GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und
Tierschutzverein Dresden e.V. - Menschen für Tierrechte - 09.04.2014

Landtag Sachsen berät über die Tierschutz-Verbandsklage



Am 10. April berät der sächsische Landtag über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage sowie Mitwirkungsrechte für anerkannte Tierschutzvereine. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Mitgliedsverein Tierschutzverein Dresden - Menschen für Tierrechte begrüßen den Gesetzentwurf, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ende März in den Landtag eingebracht hat.

"Mit diesem Gesetzentwurf greifen die Grünen ihr Versprechen zur Landtagswahl 2009 auf. Auch SPD und Linke versprachen, das Klagerecht einzuführen. Deshalb setzen wir darauf, dass beide Fraktionen den Antrag der Grünen unterstützen. Außerdem appellieren wir an CDU und FDP, ihren Widerstand gegen die Tierschutz-Verbandsklage aufzugeben", so Manuela Sägner, 2. Vorsitzende des Tierschutzvereins Dresden.

Die Grünen hatten bereits 2007 einen Gesetzentwurf eingebracht, der 2008 mit den Stimmen der damaligen Regierungsfraktionen CDU und SPD abgelehnt wurde. "Umso mehr freut es uns, dass die SPD sich heute zum Klagerecht bekennt", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht. Nur sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Verbände können zunächst ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können die Verbände den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen. Nach Aussagen der Verbände geht es bei der Tierschutz-Verbandsklage auch um das Prinzip der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat.

Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Die Landtage von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beraten zurzeit über das Klagerecht, die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in den Koalitionsverträgen festgeschrieben.


Gesetzentwurf:
www.tierschutzwatch.de

Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage:
www.verbandsklage.tierrechte.de

*

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

*

Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 9. April 2014
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2014