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POLITIK/793: CETA-Entscheidung im Europaparlament - Deutscher Tierschutzbund erneuert Kritik (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 14. Februar 2017

CETA-Entscheidung im Europaparlament

Deutscher Tierschutzbund erneuert Kritik


Das Europaparlament wird am 15. Februar abschließend über das Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU beraten. Stimmt das Parlament dem Abkommen zu, können zunächst Teile, die in die Zuständigkeit der EU fallen, in Kraft treten. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass der Tierschutz bei den Beratungen kaum Berücksichtigung fand.

"CETA enthält so gut wie keine Tierschutzregelungen. Im Europaparlament war weder der Wille, noch die dafür notwendige Zeit vorhanden, um die mit CETA verbundenen Folgen für den Tierschutz zu überdenken", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. In einem persönlichen Schreiben hat der Deutsche Tierschutzbund die deutschen Europaabgeordneten deshalb aufgefordert, die Entscheidung über CETA zumindest auszusetzen und für die Wahrung des Tierschutzes in Europa zu sorgen. "Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen dem Tierschutz bei ihrer Politik in vollem Umfang Rechnung tragen - wie es der Vertrag von Lissabon vorsieht", so Schröder.

CETA ohne Tierschutz-Regelungen

Einige Bestimmungen des Handelsabkommens verweisen zwar auf den Tierschutz, bleiben aber sehr vage. Konkrete Anforderungen zur Sicherstellung einer tiergerechten Haltung in der Landwirtschaft, zum Abbau von Tierversuchen oder zur Verbesserung des Schutzes von Wildtieren fehlen. Dies wiegt besonders schwer, da die Tierschutzbestimmungen in Kanada kaum mit europäischen Standards vergleichbar sind. Landesweit gelten in Kanada lediglich einige grundlegende Vorschriften gegen Tierquälerei im Strafgesetzbuch sowie allgemeine Bestimmungen zum Schlachten und zu Tiertransporten. Unterhalb dieser Ebene gibt es ein loses Geflecht aus freiwilligen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen einzelner Bundesstaaten. Das lässt viel Raum für eine tierquälerische Industrieproduktion. "Wenn nun, wie es CETA vorsieht, die Einfuhr von Tierprodukten in die EU weitgehend ohne Rücksicht auf Tierschutzstandards ermöglicht und in erheblichem Umfang zollfrei gestellt wird, sind Preiskämpfe in der EU und ein Abwärtsdruck auf den europäischen Tierschutz vorgezeichnet", sagt Schröder.

Sollte das EU-Parlament dem Abkommen in dieser Woche zustimmen, könnten wesentliche Handelsteile bereits ab April in Kraft treten. Dies gilt auch für die weitgehende Abschaffung der Zölle. Bereiche in nationaler Zuständigkeit müssen von den Parlamenten der 28 EU-Staaten ratifiziert werden.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 14. Februar 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2017

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