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POLITIK/794: Nordrhein-Westfalen - Tierschutz-Verbandsklage muss erhalten (ARIWA)


Animal Rights Watch - Pressemitteilung vom 6. März 2017

Tierschutz-Verbandsklage muss erhalten bleiben - CDU-Gesetzentwurf stellt Fakten falsch dar


Düsseldorf, 06.03.2017: Die CDU-Fraktion drängt mit einem Gesetzentwurf auf die Aufhebung des Tierschutz-Verbandsklage-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen. Am 8. März wird darüber im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten. Im Gesetzentwurf der CDU heißt es, das Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (TierschutzVMG) verfehle sein Ziel, das Staatsziel Tierschutz zu stärken. Die Tierschutz-Verbände hätten auch so ausreichend Mitwirkungsrechte und das Gesetz werde verwendet, um Vorhaben zu verzögern oder zu verhindern. Die Begründung suggeriert, die Amtstierärzte würden hervorragende Arbeit im Interesse der Tiere leisten und eine Einmischung durch die Tierschutzverbände würde diese nur erschweren und wäre sogar kontraproduktiv für den Tierschutz. Doch dies hat nichts mit der Realität zu tun.

Animal Rights Watch (ARIWA) und weitere anerkannte Tierschutzverbände in NRW demonstrieren am 8. März ab 15:00 Uhr vor dem Landtag in Düsseldorf für den Erhalt der Tierschutzverbandsklage.


Klage gegen illegale Kastenstände

Als Beispiel dafür, dass Vorhaben nur verhindert werden würden, nennt die CDU das Engagement von Animal Rights Watch (ARIWA) für ein Verbot der Kastenstandhaltung für Zuchtsauen. Anfang Februar wurde von ARIWA eine entsprechende Klage eingereicht. Bereits im Vorfeld der eigentlichen Klage hat das Engagement des Vereins dazu geführt, dass wegen der damals unklaren Rechtslage viele Bauvorhaben für Schweinezuchten von den Behörden zurückgestellt wurden und bis heute ruhen.

Im November 2016 wurde die zugrunde liegende Position von ARIWA, dass die bisher gängigen Kastenstände gegen geltendes Recht verstoßen, durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts endgültig und mit bundesweiter Geltung bestätigt. Mit anderen Worten: ARIWA hat durch seine Nutzung des Tierschutz-Verbandsklagerechts nachweislich gesetzeswidrige Neubauten in Nordrhein-Westfalen verhindert. Ohne dieses Engagement wären Anlagen errichtet worden, die heute, nur wenige Monate später, nicht mehr legal wären und aufwendig umgebaut werden müssten. Als erste Bundesländer wenden Hessen und Sachsen-Anhalt die neue Rechtslage bereits auf Bestandsanlagen an, weitere Bundesländer werden zwangsläufig folgen.

Somit hat die Initiative von ARIWA nicht nur dem Wohl der Tiere genützt, sondern auch den Antragstellern selbst, die andernfalls - offenbar nach dem Willen der CDU - ins Messer einer sich absehbar verändernden Rechtspraxis gelaufen wären. Dieser Fall zeigt zum einen, dass die Unterstellung der CDU, es gehe "einzig und allein um die versuchte Verhinderung", völlig haltlos ist. Zum anderen verdeutlicht er die Unentbehrlichkeit des Verbandsklagerechts, um gesetzlich geregelte Tierschutzbelange (in diesem Fall rund 20 Jahre nach dem ersten Inkrafttreten) auch wirklich in der Praxis durchzusetzen.

Verweigerung der Akteneinsicht durch Verwaltungsgericht Münster

Weiter heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs der CDU: "Wenn aber ein Gesetz, das dazu eigentlich gedacht ist, dem Wohl der Tiere zu dienen, dies eher verhindert und statt dessen zur Profilierung von Verbänden genutzt wird, liegt eindeutig eine missbräuchliche und nicht vom Zweck des Gesetzes gedeckte Instrumentalisierung vor. Mit solchen Versuchen der Einflussnahme war bereits das Verwaltungsgericht Münster beschäftigt. Es hat das Begehren der Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) abgelehnt, vom Kreis Steinfurt Einsicht in die Ermittlungsakten des Veterinäramtes zu einem konkreten Verfahren zu erzwingen. Diese Klage wurde am 19. April 2016 vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen."

Diese Interpretation des Urteils ist bewusst irreführend. Das VG Münster verweigerte ARIWA die Akteneinsicht nicht, weil sie nicht im Sinne des Gesetzes wäre. Vielmehr beruhte die Entscheidung ausdrücklich darauf, dass die Akteneinsicht bei Fällen nach § 16a TierSchG im TierschutzVMG NRW nicht geregelt ist, dass hier also eine (vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte) Regelungslücke vorliegt. Diese Regelungslücke macht es den Tierschutzverbänden unmöglich, von ihrem Recht zur Erhebung einer Verbandsklage insbesondere in Bezug auf Maßnahmen nach § 16a TierSchG effektiv Gebrauch zu machen. Anstatt sich dafür einzusetzen, dass diese Regelungslücke geschlossen wird, konstruiert die CDU daraus den Vorwurf, ARIWA wolle das TierschutzVMG NRW "missbräuchlich" nutzen. Ein weiterer Kommentar hierzu erübrigt sich.

Schönfärberische Darstellung des Tierschutzvollzugs

In der Begründung des Gesetzentwurfes wird der Vollzug des Tierschutzes durch die Veterinärbehörden stark beschönigt. So heißt es zum Beispiel: "Unsere Behörden und Tierärzte in Nordrhein-Westfalen leisten auch ohne das Verbandsklagerecht eine hervorragende Arbeit zum Wohle der Tiere."

Die Realität sieht anders aus. Mangelhafte oder fehlende Kontrollen führen regelmäßig dazu, dass Rechtsverstöße jahrelang nicht aufgedeckt werden. Das liegt nicht nur an der hohen Arbeitsbelastung der Veterinärämter, von denen viele systematisch und chronisch unterbesetzt sind. Die Amtstierärzte werden bei ihrer Arbeit auch mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Da Behörden von Tierhaltern verklagt werden können, müssen sie beim Einsatz für mehr Tierschutz stets mit deren Gegenwehr rechnen. Langwierige Rechtstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen sind die Folge. Trifft ein Amtstierarzt also eine Entscheidung zugunsten der Tiere, geht er für seine Behörde ein hohes Risiko ein. Das führt häufig auch dazu, dass engagierte Amtstierärzte von ihren Vorgesetzten ausgebremst werden. Diese Konfliktlage darf nicht auf Kosten der Tiere gehen!

Wir fordern daher im Namen der Tiere alle Ausschussmitglieder auf, den Gesetzentwurf der CDU nicht zu unterstützen. Denn mit der Abschaffung der Tierschutzverbandsklage würde die einzige Möglichkeit, das geltende Tierschutzrecht konsequent umzusetzen, eliminiert: zum Nachteil der Tiere und zum alleinigen Nutzen der Tierhalter.


Kundgebung zum Erhalt der Tierschutz-Verbandsklage

Wann: Mi., den 8. März 2017, 15:00 - 15:30 Uhr

Wo: vor dem Haupteingang des Landtags in Düsseldorf (Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf)

Animal Rights Watch (ARIWA) und weitere anerkannte Tierschutzverbände in NRW demonstrieren am 8. März ab 15:00 Uhr vor dem Landtag in Düsseldorf für den Erhalt der Tierschutzverbandsklage. Denn mit deren Abschaffung würde die einzige Möglichkeit, das geltende Tierschutzrecht konsequent umzusetzen, eliminiert.


Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie auf und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise. Bundesweite Bekanntheit erlangte ARIWA durch die Veröffentlichung von Recherchen in Bio-Betrieben und Schweinezuchtanlagen und durch die Ausrichtung des "Vegan Street Day" in Stuttgart und Dortmund. Zahlreiche politische TV-Magazine sowie viele Print- und Onlinemedien nutzen regelmäßig von ARIWA zur Verfügung gestelltes Bildmaterial.

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Quelle:
Animal Rights Watch e.V. - ARIWA
E-Mail: presse@ariwa.org
Internet: http://www.ariwa.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2017

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